Bußgeldkatalog
Das droht jetzt bei Verkehrsverstößen

Zum 1. Februar tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Verschiedene Verkehrsverstöße kommen künftig deutlich teurer, als bisher. Die neuen Bußgelder im Überblick.
Bereits im Mai 2008 hatte das Bundeskabinett den von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit war der Weg für deutlich höhere Bußgelder festgeschrieben. Im Oktober 2008 hatte der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkataloges zugestimmt. Und nachdem der Bundestag im November 2008 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und der Bundesrat im Dezember 2008 im zweiten Durchgang die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt hat, können beide Änderungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant zum 1. Februar 2009 in Kraft treten.
Deutliche Anhebung
Die Bußgelder sollen somit besonders für unfallursächliche Verkehrsverstöße deutlich angehoben werden. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße beispielsweise steigt von 1.500 Euro auf 3.000 Euro und die für anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt dagegen alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.
Die wichtigsten Änderungen, die zum 1. Februar in Kraft treten, hat auto-motor-und-sport.de für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
Bußgeldkatalog - Änderungen zum 1.2.2009
Verkehrsverstoß | bisheriges Bußgeld (EUR) | Bußgeld ab 2009 (EUR) |
unangepasste Geschwindigkeit | 50 | 100 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | 40 | 80 |
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) | 40 - 150 | 70 - 200 |
zu geringer Abstand | 40 - 250 | 75 - 400 |
Tempolimit missachtet (innerorts) *) | 50 - 425 | 80 - 760 |
Tempolimit missachtet (außerorts) *) | 40 - 375 | 70 - 600 |
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer | 60 | 80 |
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen | 50 | 80 |
Fehlverhalten an Bahnübergängen | 50 - 450 | 80 - 700 |
gefährliches Überholmanöver | 40 - 125 | Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250) |
Vorfahrt missachtet | 50 | 100 |
Drogen und Alkohol am Steuer | 250 (erster Verstoß), 500 (zweiter Verstoß), 750 (dritter Verstoß ) | 500 (erster Verstoß), 1000 (zweiter Verstoß), 1500 (dritter Verstoß) |
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten | 125 | 250 |
Rote Ampel missachtet | 50 - 200 | 90 - 360 |
Durchführung illegaler Kfz-Rennen | 200 (Veranstalter), 150 (Teilnehmer) | 500 (Veranstalter), 400 (Teilnehmer) |
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz | 50 - 150 | 80 - 270 |
Überladung um mehr als 20 Prozent (Pkw) | 50 - 125 | 95 - 235 |
*) ab 16 Km/h bei Lkw und Bussen, ab 21 Km/h bei Pkw |