Der Autobauer Daimler muss in Folge des Dieselskandals 870 Millionen Euro zahlen. Ein entsprechendes Bußgeld hat jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt.
Der Autobauer Daimler muss in Folge des Dieselskandals 870 Millionen Euro zahlen. Ein entsprechendes Bußgeld hat jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt.
Grund für das Bußgeld ist „eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung der Daimler AG im Zeitraum ab 2008“, so die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese fand demnach auf Abteilungsleiter-Ebene statt. Nach Auffassung der Behörde konnten nur dadurch Genehmigungen für Dieselfahrzeuge erteilt werden, „obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach“. Sprich: zu hoch war.
Die Daimler AG verzichtet darauf, Rechtsmittel einzulegen; das Verfahren ist damit beendet. Die Strafe ist also rechtskräftig und muss innerhalb von sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg gezahlt werden. Das Bußgeld setzt sich aus einem sogenannten Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil zusammen. Mit Ersterem (vier Millionen Euro) wird die Ordnungswidrigkeit geahndet. „Mit den übrigen 866 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft“, so die Staatsanwaltschaft. Damit sind die Gewinne gemeint, die durch den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge erzielt wurden. Aber auch die gesparten Kosten, die Daimler sonst hätte aufwenden müssen, um vorschriftsmäßige Autos zu konstruieren. Bereits aufgewendete Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge wurden gegengerechnet.
Kurzfristige Auswirkungen auf Daimlers Geschäftszahlen hat die Geldbuße dem Konzern zufolge nicht. „Für das dritte Quartal 2019 führt die Geldbuße nicht zu einer relevanten zusätzlichen Ergebnisbelastung“, heißt es in einer Mitteilung. Das Unternehmen halte an seiner veröffentlichten Ergebnisprognose fest.
Im juristischen Sinne komplett ausgestanden ist der Dieselskandal für Daimler dagegen noch nicht. „Der Bußgeldbescheid hat keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG“, so die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Auch die zivilrechtlichen Ansprüche, die einige Kunden aktuell oder künftig vor Gerichten gegen den Autokonzern geltend machen, bleiben davon unberührt.