Viele Autofahrer sind überzeugt, dass sie in Spanien eine nicht genutzte Anhängerkupplung vom Fahrzeug entfernen müssen – ansonsten drohe ein Bußgeld. Dieser Glaube hält sich hartnäckig, ist jedoch rechtlich nicht korrekt. Eine generelle Pflicht zur Abnahme gibt es nicht. Dennoch kann eine fest montierte Kupplung in bestimmten Situationen sehr wohl zu Problemen führen – wenn grundlegende Vorschriften missachtet werden.
Die Empfehlung, eine abnehmbare Kupplung bei Nichtgebrauch zu entfernen, stammt vor allem von Werkstätten und Versicherern. Hintergrund sind sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Überlegungen: Im Fall eines Auffahrunfalls kann eine montierte Kupplung größere Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen – mit entsprechenden Haftungsrisiken.
Was die spanische Verkehrsordnung wirklich verlangt
Die spanische Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Vehículos) kennt keine Vorschrift, die das Abnehmen einer nicht verwendeten Anhängerkupplung verlangt. Entscheidend ist allein, ob das Bauteil korrekt montiert ist, nicht die Sicht auf Kennzeichen oder Beleuchtung beeinträchtigt, und über die notwendige Genehmigung oder Eintragung verfügt.
Bei serienmäßig verbauten Kupplungen reicht in der Regel ein entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Komplizierter wird es bei nachträglich montierten Systemen:
- Mit EU-Typgenehmigung (E-Prüfzeichen): Keine Eintragung erforderlich, aber Mitführen der EG-Typgenehmigung oder Montageanleitung empfohlen.
- Ohne EU-Zulassung: Technische Abnahme durch TÜV oder DEKRA erforderlich. Bis zur Eintragung müssen Gutachten und Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Nach erfolgter Eintragung genügt die aktualisierte Zulassungsbescheinigung.
Fehlt einer dieser Nachweise bei einer Kontrolle in Spanien, kann ein Bußgeld von bis zu 400 Euro drohen – auch wenn technisch alles korrekt ist.
Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit
Ein zentraler Punkt ist die uneingeschränkte Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens sowie der Rück- und Bremsleuchten. Ist das Kennzeichen teilweise oder ganz durch die Kupplung oder Zubehör wie Fahrradträger verdeckt, liegt ein klarer Verkehrsverstoß vor. Die Polizei kann das Fahrzeug stilllegen oder eine Nachbesserung verlangen – häufig verbunden mit einer Geldstrafe.
Eine falsch eingerastete oder nicht sachgerecht verschraubte Kupplung gilt als technischer Mangel. Auch wenn sie während der Fahrt nicht benutzt wird, kann sie bei einem Unfall das Schadensausmaß vergrößern – insbesondere bei Unfällen mit Fußgängern oder Radfahrern. Aus diesem Grund wird die Entfernung der Kupplung bei Nichtgebrauch aus Sicherheitsgründen empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Relevante Vorschriften für Anhänger
In Spanien müssen gebremste Anhänger mit einem sogenannten Abreißseil ausgestattet sein. Dieses löst im Falle einer Trennung von der Kupplung automatisch die Bremse des Anhängers aus. Für ungebremste Anhänger ist eine Sicherungskette oder ein Fangseil vorgeschrieben, das den Anhänger im Notfall auf Kurs hält.
Die spanische Polizei ahndet Verstöße gegen diese Pflicht mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro, vor allem dann, wenn die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist.
Was Reisende beachten sollten
- Kupplung korrekt befestigen und sichern
- Papiere mitführen: EG-Typgenehmigung, Montageanleitung oder Prüfbescheinigung
- Kennzeichen und Beleuchtung vollständig sichtbar halten
- Warntafeln für Trägersysteme beachten
- Vorgeschriebene Sicherungsseile für Anhänger nicht vergessen





