Ist es wirklich notwendig, die abnehmbare Anhängerkupplung abzubauen, wenn sie nicht benutzt wird? Diese Frage beschäftigt viele Autofahrer. Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die das Abnehmen der Anhängerkupplung im ungenutzten Zustand verlangt. Nur wenn der Fahrzeugschein es explizit fordert, etwa weil der Kupplungskopf das Kennzeichen verdeckt, muss sie abgenommen werden. Dennoch gibt es gute Gründe, die Kupplung zu entfernen, wenn sie nicht benötigt wird. Beim Einparken kann sie leicht übersehen werden und viele Parkpiepser-Systeme berücksichtigen sie nicht. Zudem kann sie bei einem Unfall zu höheren Schäden am gegnerischen Fahrzeug führen, was bei einer Teilschuld die Kosten für den Fahrer erhöht. Es gilt also abzuwägen, ob die Kupplung dran bleiben sollte.
57 Sek. • 18.02.2026
Teurer Fehler: Warum ihr die Anhängerkupplung abnehmen solltet
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