In Taucha spitzt sich der Konflikt zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Stadtverwaltung zu. Auslöser ist ein Bußgeld nach einer Einsatzfahrt: Im Mai 2025 wurde eine Drehleiter auf dem Weg zu einem gemeldeten Brand in einer 30er‑Zone von einer Messanlage erfasst – mit 69 km/h.
Rund einen Monat später forderte das Ordnungsamt eine Stellungnahme. Anschließend folgte ein Bußgeldbescheid mit spürbaren Konsequenzen: 369 Euro, zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs.
Der betroffene Maschinist legte Einspruch ein. Einen Vergleich lehnte er nach eigener Darstellung ab, weil dies einer Schuldanerkennung entsprochen hätte. Damit liegt der Fall nun beim Amtsgericht – eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit und zur Abwägung im Einsatzkontext steht noch aus.
Innerhalb der Wehr hatte der Vorgang Folgen: Der Maschinist beendete nach 34 Jahren seinen Dienst und verwies auf Ausbildung und Jugendfeuerwehrarbeit. Auch der damalige Stadtwehrleiter trat zurück und nannte ein gestörtes Vertrauensverhältnis. Der Bürgermeister mahnt Respekt an und betont: Sonderrechte nach §35 StVO gelten nur mit besonderer Sorgfalt.






