Wer schon einmal in eine Polizeikontrolle geraten ist, kennt die Frage nach Führerschein und Fahrzeugpapieren. Doch was genau sind die rechtlichen Grundlagen? Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung ist das Mitführen des gültigen Führerscheins beim Führen eines Kraftfahrzeugs Pflicht. Auf Verlangen müssen diese Dokumente den zuständigen Personen ausgehändigt werden. Fehlt der Führerschein, kostet das 10 € Warngeld. Auch der Fahrzeugschein muss laut Paragraph 13 Absatz 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung im Original vorgezeigt werden. Fehlt dieser, wird ebenfalls ein Verwarngeld von 10 € fällig. Der Personalausweis ist hingegen nicht zwingend erforderlich, solange eine anderweitige Identifikation möglich ist. Andernfalls kann eine Mitnahme zur Wache zur Identitätsfeststellung erfolgen. Namen, Adresse und Geburtsdatum sind auf Nachfrage der Polizei anzugeben.
1:11 Min. • 19.02.2026
Polizeikontrolle: Diese Dokumente müsst Ihr zeigen
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