Rechtstipp: Wann darf man Verkehrssünder privat anzeigen?

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Rechtstipp: Wann darf man Verkehrssünder privat anzeigen?

Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Kanzlei Mielchen & Hettwer erläutert, in welchen Fällen Privatpersonen Verstöße melden dürfen und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

Die Rechtslage ist nicht einheitlich: Während die Stadt Stuttgart betont hat, dass Anzeigen nur bei eigener Betroffenheit zulässig seien, sieht das Verwaltungsgericht Ansbach das anders. Dort genügt bereits eine abstrakte Gefährdung, um tätig zu werden. Wer also ein Fahrzeug meldet, das etwa andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, darf dies auch dann tun, wenn er selbst nicht unmittelbar betroffen ist.

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