Ablaufdatum verstehen: Was Feld 4b auf dem Führerschein heißt

Führerschein Gültigkeit und Ablaufdatum
Was Sie wissen müssen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.02.2026
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Führerschein Ablaufdatum
Foto: nurlankani via Getty Images

Die Felder 4a und 4b auf dem Kartenführerschein geben wichtige Informationen über die Gültigkeit des Dokuments. Während 4a das Ausstellungsdatum angibt, zeigt 4b das Ablaufdatum des Führerscheins. Diese Angaben sind besonders für Führerscheine relevant, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, da diese nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Ältere Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, sind von dieser Regelung nicht betroffen, unterliegen jedoch einer separaten Umtauschpflicht.

Ablaufdatum und Umtauschpflicht: Der Unterschied

Unabhängig von der 15-jährigen Gültigkeit der neuen Führerscheine gibt es eine verpflichtende Umtauschregelung für ältere Dokumente. Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in ein neues, fälschungssicheres EU-Dokument umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr. Für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend, während bei Papierführerscheinen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich ist.

Konsequenzen eines abgelaufenen Führerscheins

Ein abgelaufener Führerschein bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Für Pkw- und Motorradführerscheine bleibt die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs weiterhin bestehen. Allerdings kann das Fahren mit einem abgelaufenen Dokument ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Anders verhält es sich bei Lkw- und Busführerscheinen, die zusätzlich an ärztliche Untersuchungen gebunden sind. Hier können bei einem abgelaufenen Führerschein deutlich höhere Strafen drohen.

Wie läuft die Erneuerung ab?

Für die Neuausstellung eines Führerscheins ist die Führerscheinstelle am Wohnsitz zuständig. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein. Falls der alte Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten für die Erneuerung liegen in der Regel zwischen 25 und 35 Euro, und die Ausstellung des neuen Dokuments kann mehrere Wochen dauern.

Warum die Regelung sinnvoll ist

Die Einführung der 15-jährigen Gültigkeit und die Umtauschpflicht für ältere Führerscheine dienen vor allem der Fälschungssicherheit und der Aktualisierung von Personendaten. Dies ist besonders wichtig, um einen einheitlichen Standard innerhalb der EU zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Zudem ermöglicht die regelmäßige Erneuerung eine bessere Kontrolle über die ausgestellten Dokumente.

Fazit