Die EU hat den Führerschein-Umtausch eingeführt, um einheitliche und fälschungssichere Dokumente zu gewährleisten. Ziel ist es, alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank zu erfassen und Missbrauch zu verhindern. Die neuen EU-Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet, was regelmäßige Aktualisierungen von Lichtbild und Sicherheitsmerkmalen erzwingt.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen für den Umtausch richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Fristen. Beispielsweise müssen Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Ältere Papierführerscheine haben Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers richten.
Was passiert bei einem abgelaufenen Führerschein?
Ein abgelaufener Führerschein ist zwar ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Wer mit einem abgelaufenen Dokument fährt, riskiert ein überschaubares Verwarnungsgeld in Höhe zehn Euro. Anders verhält es sich bei Lkw- und Busführerscheinen, die zusätzlich an ärztliche Untersuchungen gebunden sind.
So läuft der Umtausch ab
Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein. Falls der Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Die Kosten betragen zwischen 25 und 45 Euro, je nach Region.
Tipps zur Vermeidung von Stress
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Umtausch frühzeitig zu planen. In einigen Regionen ist der Antrag auch online möglich, was den Prozess vereinfachen kann. Den neuen Führerschein schickt die Bundesdruckerei in der Regel direkt an die Wohnadresse geschickt.





