Dashcams sind als potenzielle Beweismittel beliebt, doch deren Einsatz unterliegt datenschutzrechtlichen Grenzen. Zwar verstößt anlassloses Dauerfilmen gegen Datenschutzgrundsätze, dennoch können Aufnahmen im Einzelfall verwertbar sein. Gerichte entscheiden anhand einer Interessenabwägung, ob eine Sequenz zugelassen wird, wobei moderat eingestufte Eingriffe in die Privatsphäre die Chancen erhöhen. Moderne Kameras, die nur bei Ereignissen speichern, erfüllen häufig die Anforderungen an anlassbezogene Aufnahmen. Nutzer sollten ihre Systeme entsprechend konfigurieren, da auch Behörden im Ermittlungsfall auf gespeicherte Daten zugreifen können.
3:06 Min. • 11.12.2025
Rechtstipps: Dashcam Videos vor Gericht verboten?
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