Auf wen lautet der letzte Haltereintrag in der Zulassungsbescheinigung? Falls es nicht der Verkäufer ist, kann es sein, dass dieser sich um die Gewährleistungspflicht drücken will - wenn es sich um einen Händler handelt ("Verkauf im Kundenauftrag").
Daher im Zweifel eine Vollmacht des letzten Halters zeigen lassen. Privatpersonen können im Vertrag jegliche Gewährleistung ausschließen, für Händler gilt sie ein Jahr lang. Doch nur innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler bei auftretenden Mängeln nachweisen, dass diese nicht schon beim Verkauf vorhanden waren. Danach ist der Käufer in der Pflicht. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, hilft nur eine Gebrauchtwagen-Garantie, die oft extra kostet. Füllen sie zudem den Kaufvertrag (siehe Blanko-Vertrag, kostenlos zum Download) lückenlos aus. Das gilt natürlich auch für den Verkäufer. Die Geldübergabe sollte erst dann stattfinden, wenn dem Käufer alle Fahrzeug- Papiere im Original vorliegen.
