Bei einem Kindersitz handelt es sich um eine Rückhaltevorrichtung für Kinder im Auto, die an die Körpergröße und das Gewicht eines Kindes angepasst ist. Die primäre Funktion ist die Sicherheit des Kindes.
Bei einem Kindersitz handelt es sich um eine Rückhaltevorrichtung für Kinder im Auto, die an die Körpergröße und das Gewicht eines Kindes angepasst ist. Die primäre Funktion ist die Sicherheit des Kindes.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bzw. bis zu einer Größe von 1,50 Metern ausschließlich in einem Kindersitz im Fahrzeug mitgenommen werden dürfen. Diese speziellen Sitze müssen in Deutschland über ein Prüfsiegel verfügen, damit sie für den Straßenverkehr zugelassen werden. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/03 und 44/04 verwendet werden. Ältere Exemplare, welche die Prüfsiegel ECE 44/01 und 44/02 aufweisen, sind nicht mehr zulässig, da sie die aktuellen Sicherheitsstandards nicht erfüllen.
Wer dennoch einen dieser mittlerweile über 15 Jahre alten Kindersitze benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Kindersitze sind nach Gewicht des Kindes in Klassen untergliedert (von Geburt bis maximal 36 Kilogramm).