Während Andreas Weber im Urlaub war, schleppte die Stadt Sindelfingen seinen blauen Mercedes SL 280 (Baureihe R129) ab, um ihn später zu verschrotten. Wir berichteten darüber im Mai 2025. Was nicht nur für Autofans nach einem absoluten Albtraum klingt, landet nun vor Gericht.
Vom öffentlichen Parkplatz entfernt
Andreas Weber aus Stuttgart hatte seinen Mercedes SL 280 (Baureihe R129), Baujahr 2000, für die Dauer einer längeren Reise auf einem öffentlichen Parkplatz in Sindelfingen abgestellt. Das war im Herbst 2024. Als er zurückkehrte, war der 25 Jahre alte Roadster verschwunden. Die Stadt hatte das Fahrzeug abschleppen lassen, nachdem nach Behördenangaben Öl ausgetreten war und man darin ein Umwelt- und Sicherheitsrisiko sah. Wochen später wurde der Wagen als "wertlos" eingestuft und schließlich verschrottet – ohne Einverständnis des Besitzers.
Der SL war ein Rechtslenker und trug noch ein britisches Kennzeichen, weil Weber ihn kurz zuvor von dort importieren ließ. Laut der Stadt erschwerte dies die Halterermittlung und eine direkte Kontaktaufnahme. Weber hingegen gibt an, sich selbst bei der Stadt gemeldet und nach dem Verbleib seines Fahrzeugs erkundigt zu haben – jedoch ohne Reaktion. Im Schreiben des Anwalts heißt es:
"Die Beklagte (Stadt) wusste über die anwaltliche Vertretung des Klägers spätestens am 01.12.2024, mithin 2 Monate vor der Verschrottung über den Kläger Bescheid."
Abschleppunternehmen profitiert
Nach dem Abschleppen wurde der Mercedes auf dem Hof des Abschleppunternehmens abgestellt. Dort stand er zunächst für einige Wochen. In dieser Zeit versuchte Andreas Weber vergeblich, Kontakt mit dem Abschleppunternehmen aufzunehmen. Für diese Standzeit stellte der Abschleppdienst später rund 1.000 Euro in Rechnung, was etwa 30 Euro pro Tag bedeutet. Zudem wurden während der Standzeit offenbar Fahrzeugteile wie Rückleuchten und Spiegel ausgebaut. Webers Anwalt forderte inzwischen einen offiziellen Verschrottungsnachweis an. Bisher ohne Erfolg.
Ein im Januar 2025 erstelltes Gutachten kam zu dem Ergebnis, der SL habe keinen wirtschaftlichen Restwert mehr – höchstwahrscheinlich (so Weber), weil er bereits ausgeschlachtet war. Auf dieser Grundlage ließ die Stadt Sindelfingen das Fahrzeug verschrotten. Weber bestreitet diese Bewertung entschieden. Nach seiner Darstellung befand sich der 2000er SL 280 (Mopf 2) mit V6-Motor und Rechtslenkung in gutem, fahrbereitem Zustand. Der Wagen war zuvor aus England über einen Händler in Amsterdam importiert und im Mai 2024 auf eigener Achse nach Stuttgart überführt worden. Ein dokumentierter TÜV-Vorabcheck bei der GTÜ in Maichingen habe lediglich geringe Mängel ergeben; für eine deutsche Zulassung wären noch Investitionen von etwa 800 bis 1.000 Euro erforderlich gewesen.
Inzwischen hat Weber Schadensersatzklage gegen die Stadt Sindelfingen eingereicht. Im Rahmen eines ersten Güteversuchs bot die Stadt zunächst 4.000 Euro an, später erhöhte sie das Angebot auf 7.000 Euro. Weber lehnt beide Summen ab und fordert rund 20.000 Euro Schadensersatz – basierend auf Einzelteilkosten, etwa für Stoßstangen, Scheinwerfer oder Rücklichter. Vom Motor, Getriebe und Antriebsteilen ganz zu schweigen. Ein erster Termin vor Gericht (Az. 7 O 148/25) blieb ohne Einigung. Nun muss das Landgericht Stuttgart klären, ob das Vorgehen der Stadt Sindelfingen rechtmäßig war – und welchen Wert der verschrottete SL tatsächlich hatte.





