Autobahn A12: 17-Jähriger nach 48 Stunden Führerschein los

Autobahn A12
17-Jähriger nach 48 Stunden Führerschein los

ArtikeldatumVeröffentlicht am 23.02.2026
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Raser bei Nacht at Night Mann
Foto: damircudic via Getty Images

Die Polizei hat den jungen Mann im Bereich der Auffahrt Parkplatz Zirl Inzing in Fahrtrichtung Westen geblitzt. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Geschwindigkeit von 164 km/h. Auf diesem Abschnitt gilt zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.

Polizei stoppt den Wagen bei Pettnau

Kurz nach der Messung stoppten Beamte den Pkw bei der Raststation Pettnau. Dort kontrollierten sie den 17-Jährigen und sein Fahrzeug. Weitere Auffälligkeiten wurden nach bisherigen Angaben nicht festgestellt. Noch vor Ort nahmen die Beamten dem Mann seinen vorläufigen Führerschein ab, den er gerade einmal 48 Stunden hatte.

Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sieht die österreichische Straßenverkehrsordnung eine Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro vor. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Wochen vorgesehen. In der Praxis kann die Dauer deutlich darüber liegen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Da es sich um einen Probeführerscheinbesitzer handelt, sind weitere Maßnahmen möglich. Schwere Verstöße führen regelmäßig zu einer verpflichtenden Nachschulung. Zudem kann die Probezeit verlängert werden.

So wäre der Fall in Deutschland bewertet worden

Wäre der Verstoß in Deutschland begangen worden, läge er im Bereich von 51 bis 60 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht dafür 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von zwei Monaten vor.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein solcher Verstoß als sogenannter A-Verstoß. Die Folge wäre eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist bei einer einmaligen Überschreitung in dieser Größenordnung in Deutschland in der Regel nicht vorgesehen.

Fazit