Nach einem neuen Entwurf der EU-Kommission soll der Stoff als "hohes Risiko" für Landnutzungsänderungen eingestuft werden. Mineralölkonzerne könnten sich Sojaöl damit nicht länger auf ihre Treibhausgas-Minderungsquoten anrechnen lassen.
Hintergrund ist die Befürchtung, dass der Sojaanbau zur Zerstörung von Wäldern und ökologisch wertvollen Flächen beiträgt. Die EU will verhindern, dass der Einsatz solcher Rohstoffe indirekt zu höheren Emissionen führt und damit das Ziel der Biokraftstoff-Förderung verfehlt.
Grundlage ist eine bestehende EU-Verordnung
Bereits seit 2019 gilt in der EU eine Regelung, die Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen begrenzt. Der Anteil dieser sogenannten Agrarkraftstoffe soll bis 2030 auf null sinken. Mit der neuen Einstufung von Sojaöl soll dieser Ausstieg beschleunigt werden.
Bisher war Palmöl der einzige Rohstoff, der unter diese Regelung fiel. Neuere Daten der EU-Kommission zeigen nun, dass auch Soja in einer vergleichbaren Größenordnung zur Umwandlung natürlicher Flächen beiträgt. Grundlage sind aktuelle Analysen im Rahmen der Überprüfung der sogenannten iLUC-Verordnung ("indirect land use change"), die die globale Ausdehnung des Sojaanbaus bis 2021 dokumentieren.
Nach Einschätzung der EU-Kommission wird in Südamerika und den USA zunehmend Land mit hohem Kohlenstoffgehalt – etwa Wälder, Savannen oder Moorböden – für den Sojaanbau genutzt. Damit überschreitet Soja die Schwelle, ab der ein Rohstoff als besonders riskant für indirekte Landnutzungsänderungen gilt.
Folgen für Handel und Kraftstoffanbieter
Mit dem geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten könnte der Import von Soja weiter zunehmen. Die Kommission will verhindern, dass Soja aus diesen Regionen im europäischen Kraftstoffmarkt landet.
Für Kraftstoffanbieter hätte das Aus für Sojaöl deutliche Konsequenzen. Biodiesel aus Soja dürfte künftig nicht mehr auf gesetzliche Quoten angerechnet werden, was die Nutzung wirtschaftlich unattraktiv macht.
Anpassung der nationalen Regelungen
In Deutschland hat die Bundesregierung im Dezember schärfere Vorgaben für Biosprit beschlossen. Der Anteil konventioneller Agrartreibstoffe bleibt auf 4,4 Prozent begrenzt. Ein ausdrücklicher Ausschluss von Sojaöl ist bislang aber nicht vorgesehen. Sollte die EU-Regelung in Kraft treten, müsste das nationale Recht angepasst werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, Nutzungskonflikte zwischen Energiegewinnung und Landwirtschaft zu vermeiden und den Druck auf empfindliche Ökosysteme zu reduzieren.
Ausbau alternativer Kraftstoffe
Parallel zum geplanten Soja-Ausstieg schreibt die EU höhere Quoten für sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe vor. Dazu zählen Treibstoffe aus Abfall- und Reststoffen. Seit Jahresbeginn gilt zudem ein Mindestanteil für Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels.
Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor soll schrittweise steigen – von derzeit rund zwölf Prozent auf 59 Prozent im Jahr 2040. Diese Maßnahmen betreffen vor allem den bestehenden Fahrzeugbestand mit Verbrennungsmotoren. Langfristig setzt die EU auf Elektromobilität. Der Ausstieg aus Sojaöl gilt als Zwischenschritt, um Biokraftstoffe mit fragwürdiger Klimabilanz zu ersetzen und die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu verbessern.












