Damit endet die bisherige Praxis, dass Fahrzeughersteller exklusive Datensilos betreiben.
Mehr Transparenz für Autofahrer
Autofahrer sollen künftig auf Diagnosedaten, Nutzungsmuster oder Wartungsinformationen zugreifen können. Der Zugang muss kostenlos sein, die Daten dürfen also nicht gegen Entgelt freigegeben werden. Das gilt sowohl für neue als auch für bereits im Markt befindliche Fahrzeuge.
Für Fahrzeughalter ergeben sich daraus neue Wahlmöglichkeiten. Daten können mit Versicherungen geteilt werden, um Tarife zu senken, oder einer freien Werkstatt bereitgestellt werden, ohne dass ein Garantieverlust droht. Auch Drittanbieter-Apps können auf die Daten zugreifen, wenn der Nutzer zustimmt.
Mögliche Vorteile sind:
- günstigere Versicherungen durch freiwillige Datenfreigabe
- schnellere Fehlerdiagnose im Pannenfall
- mehr Wahlfreiheit bei der Werkstatt
- Nutzung von Fahrzeugdaten in Drittanbieter-Apps
Zugangsmöglichkeiten und Pflichten der Hersteller
Die Verordnung sieht zwei Wege zum Datenzugang vor: entweder über eine App direkt im Fahrzeug oder über ein Herstellerportal. Welche Lösung jeweils zum Einsatz kommt, müssen die Hersteller klar kommunizieren.
Ab dem 12.09.2026 tritt eine weitere Stufe in Kraft: Neue Fahrzeuge müssen technisch so konstruiert sein, dass der Datenzugang von Anfang an möglich ist. Damit endet die Übergangsregelung, die bisherige Modelle umfasst.
Geltung und deutsches Recht
Der Data Act wurde am 27.11.2023 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet, am 22.12.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11.01.2024 in Kraft. Als EU-Verordnung gilt er unmittelbar und direkt in allen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland. Eine gesonderte nationale Ratifikation ist nicht erforderlich.
Die meisten Bestimmungen sind ab dem 12.09.2025 verbindlich anzuwenden. In Deutschland existiert bislang kein spezielles Durchführungsgesetz. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeitet aber an einem Entwurf, der Fragen wie die Zuständigkeit von Behörden oder mögliche Sanktionen konkretisieren soll. Bis dahin gilt die EU-Verordnung.
Während Verbraucherschützer mehr Transparenz begrüßen, sehen Hersteller Risiken. Der Verband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnen vor unsicheren Rahmenbedingungen. Hintergrund ist, dass Deutschland die EU-Verordnung bisher nicht in ein nationales Durchführungsgesetz überführt hat. Laut den Verbänden fehle es dadurch an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.
Auch Datenschutzexperten äußern Bedenken, dass sensible Fahrzeugdaten leichtfertig mit Dritten geteilt werden könnten. Der ADAC fordert deshalb sektorspezifische Regeln für die Autobranche: "Die besonderen Anforderungen von Fahrzeugdaten müssen in zusätzlichen Regelungen berücksichtigt werden."
Hersteller-Informationen für Kunden
Viele Autohersteller haben inzwischen eigene Informationsseiten zum Data Act eingerichtet. Dort finden Fahrzeugbesitzer Details zu den jeweils geltenden Zugangswegen. Hier eine Auswahl an Hersteller-Websites, über die Kunden Infos und Zugänge erhalten können:





