Wer in Deutschland erstmalig eine Fahrerlaubnis der Klassen A (Motorrad), B (Pkw) C (Lkw) oder D (Bus) erwirbt, erhält seinen Führerschein zunächst nur auf Probe. Die sogenannte Probezeit, in der sich der Fahranfänger bewähren muss, beträgt zwei Jahre. Verkehrsverstöße, besonders die, die mit einem Punkt als Strafe verknüpft sind, sowie Straftaten haben für die Fahranfänger führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben der eigentlichen Strafe verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar verordnet. Darüber hinaus gibt es noch weitere Eskalationsstufen, an deren Ende die Fahrerlaubnis entzogen wird. Für junge Fahrer ebenfalls relevant: unter 21 Jahren gilt eine strikte 0-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 250 Euro Bußgeld rechnen.
Mit der frisch gewonnenen Mobilität zieht es Fahranfänger aber auch ins Ausland. Aber aufgepasst: Beim begleiteten Fahren ab 17 darf neben Deutschland nur in Österreich gefahren werden, darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Volljährigen Fahranfängern steht dagegen sprichwörtlich die Welt offen.
Allerdings haben auch unsere Nachbarländer besondere Auflagen für Fahranfänger.
Frankreich
Wer den Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, darf auf Autobahnen maximal mit Tempo 110 fahren, auf Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Wie der ACE mitteilt, müssen Neulinge ihr Fahrzeug außerdem mit einem "A"-Schild als Anfänger kennzeichnen. Dies gilt zwar nur für Inhaber und Inhaberinnen einer französischen Fahrerlaubnis, wird aber auch Reisenden empfohlen, um Missverständnisse bei Kontrollen zu vermeiden. Die Promillegrenze liegt innerhalb der ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb bei 0,2. Missachtung wird mit mindestens 135 Euro geahndet.
Italien
Italien schreibt für Fahranfänger unter 21 Jahren und diejenigen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, eine Promillegrenze von 0,0 vor. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldstrafe von mindestens 165 Euro. Außerdem sind reduzierte Geschwindigkeiten von maximal 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen einzuhalten. Italienische Fahranfänger und Fahranfängerinnen dürfen zudem nur Fahrzeuge mit reduzierter Leistung fahren. Diese Regelung betrifft aber nur italienische Führerscheininhaber, nicht ausländische Besucher. Ebenso müssen sich Italiener mit einem "P" auf der Heckscheibe als Fahranfänger zu erkennen geben. Für Urlauber ist eine solche Kennzeichnung nicht vorgesehen.
Spanien
In Spanien müssen Fahranfänger während der ersten zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis eine Promillegrenze von 0,3 einhalten. Wird diese Promillegrenze überschritten, muss mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro gerechnet werden. Diese Regel gilt ausdrücklich auch für Fahrer aus dem Ausland. Eine Pflicht, ein "L"-Schild anzubringen, besteht für deutsche Fahrzeuge nicht. Alle spanischen Fahrneulinge, deren Führerscheinerwerb weniger als ein Jahr zurückliegt, müssen hingegen im eigenen Land mit einem solchen Schild unterwegs sein, das sie als "Learner" kennzeichnet.
Kroatien
In Kroatien gilt für alle Fahrer unter 25 Jahren grundsätzlich eine 0,0-Promille-Grenze, auch wenn sie nur im Urlaub unterwegs sind. Bei Alkoholverstößen droht ein Bußgeld von mindestens 90 Euro. Zudem ist die Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger auf Autobahnen auf 120 km/h, auf Schnellstraßen auf 100 km/h und außerorts auf 80 km/h begrenzt.
Österreich
Wer als Führerschein-Neuling in der dreijährigen Probezeit in Österreich unterwegs ist, muss eine Promillegrenze von 0,1 statt der üblichen 0,5 Promille beachten. Sanktionen beginnen bei 36 Euro.
Schweiz
Wer in der Schweiz weniger als drei Jahre Fahrpraxis hat, muss die Promillegrenze von 0,1 berücksichtigen, sonst können mindestens 500 Schweizer Franken als Geldstrafe fällig werden.
Niederlande
In den Niederlanden liegt die Promillegrenze für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren bei 0,2. Wer die Promillegrenze überschreitet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.





