Gesetz-Details zur Spritspar-Bremse: Zeitlich begrenzt mit Mini-Strafen

Gesetz-Details zur Spritspar-Bremse
Zeitlich begrenzt mit Mini-Strafen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.03.2026
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Benzinpreis Tankstelle
Foto: tioloco via Getty Images

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien und soll anschließend zügig im Bundestag beraten werden.

Auslöser sind deutlich gestiegene Kraftstoffpreise seit Beginn der militärischen Eskalation im Nahen Osten Ende Februar 2026. Turbulenzen auf dem Ölmarkt und Einschränkungen im Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus haben die Preise international steigen lassen. Über diese Meerenge wird ein erheblicher Teil des weltweiten Ölhandels abgewickelt. Störungen dort wirken sich deshalb unmittelbar auf die globalen Energiemärkte aus.

In zwei Bereichen will die Bundesregierung nun mit einem Gesetzentwurf in zwei Bereichen eingreifen. Zum einen soll die Preisgestaltung an Tankstellen stärker reguliert werden. Zum anderen soll das Bundeskartellamt leichter gegen mögliche Wettbewerbsprobleme im Kraftstoffmarkt vorgehen können.

1. Begrenzung von Preiserhöhungen an Tankstellen

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Preisgestaltung an Tankstellen. Künftig sollen Tankstellen ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal täglich erhöhen dürfen. Vorgesehen ist ein fester Zeitpunkt um 12:00 Uhr. Preissenkungen sollen weiterhin jederzeit möglich bleiben.

Mit dieser Regel will die Bundesregierung kurzfristige Preissprünge im Tagesverlauf begrenzen. Bisher ändern viele Tankstellen ihre Preise mehrfach am Tag. Preisanstiege und Preissenkungen folgen dabei oft einer Tageskurve, bei der Kraftstoff morgens und am frühen Abend teurer ist als in den Abendstunden.

Verstöße gegen die neue Regel könnten mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Modell orientiert sich an einer bereits bestehenden Regelung in Österreich, wo Preiserhöhungen ebenfalls nur zu einem festen Zeitpunkt möglich sind. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren könnte die Regelung noch verschärft werden. In einzelnen Medien-Berichten wird darüber spekuliert, Preiserhöhungen zusätzlich zu begrenzen, etwa auf wenige Anpassungen pro Woche.

Die Regelung soll zunächst befristet gelten. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. "Nach dem Sommer prüfen wir mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis – zum Beispiel etwaige Auswirkungen auf Verkehrsflüsse", teilte ein Regierungssprecher mit.

2. Erleichterung von Missbrauchsverfahren im Kraftstoffsektor

Der zweite Teil des Gesetzentwurfs betrifft das Kartellrecht. Das Bundeskartellamt soll künftig leichter gegen mutmaßlich überhöhte Preise und möglichen Missbrauch von Marktmacht im Kraftstoffsektor vorgehen können.

Vorgesehen ist unter anderem eine teilweise Umkehr der Beweislast. Bei stark steigenden Preisen sollen Unternehmen darlegen müssen, warum eine Preiserhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Bisher müssen Kartellbehörden in der Regel nachweisen, dass ein Missbrauch von Marktmacht vorliegt.

Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Kritik von Wettbewerbsexperten. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass sich mögliche Marktprobleme im Kraftstoffsektor nur schwer nachweisen lassen, weil Preisbildungsprozesse komplex sind und von vielen Faktoren beeinflusst werden.

Darüber hinaus sollen Kartellbehörden Untersuchungen im Kraftstoffmarkt leichter einleiten und schneller abschließen können. Ziel ist es, schneller reagieren zu können, wenn Hinweise auf strukturelle Wettbewerbsprobleme vorliegen. Als Vorbild werden Regelungen aus der Aufsicht über Strom- und Gasmärkte genannt.

Fazit