Grüne, weiße und braune Ortsschilder: Gilt hier etwa Tempo 50?

Grüne, weiße und braune Ortsschilder
Gilt hier etwa Tempo 50?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 21.02.2026
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Ortsschilder in weiß, braun und grün
Foto: BDMV; Collage: Wittich

Eine bekannte gelbe Ortstafel (Verkehrszeichen 310) markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Ab diesem Punkt gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h. Beim Verlassen der Ortschaft zeigt die Rückseite (Verkehrszeichen 311), dass die innerörtliche Regelung aufgehoben ist. Auf Landstraßen darf danach grundsätzlich bis zu 100 km/h gefahren werden, sofern keine weiteren Beschränkungen angezeigt sind.

Übrigens: Auch gelbe Ortstafeln, auf denen nur "geschlossene Ortschaft" steht, gelten als verbindlich, auch hier müssen Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h beachten.

Grüne Tafeln sind reine Hinweise

Neben den gelben Ortstafeln gibt es grüne Hinweistafeln mit gelber Schrift (Verkehrszeichen 385). Sie kennzeichnen zwar eine Siedlung oder einen Ort, gelten aber nicht als geschlossene Ortschaft. Ein Tempolimit wird dadurch nicht ausgelöst.

Autofahrer können deshalb ihre Geschwindigkeit unverändert beibehalten. Wer fälschlicherweise auf 50 km/h abbremst, riskiert im fließenden Verkehr gefährliche Situationen, etwa Auffahrunfälle.

Weiße Ortsteiltafeln und touristische Hinweise

Auch weiße Ortsteiltafeln mit schwarzer Schrift (Verkehrszeichen 313) haben keine unmittelbare Rechtswirkung auf das Tempolimit. Sie dienen lediglich der Orientierung innerhalb größerer Gemeinden oder Städte.

Ähnliches gilt für die braunen touristischen Hinweiszeichen (Verkehrszeichen 386.1). Diese sollen Sehenswürdigkeiten oder Ausflugsziele sichtbar machen, ohne die Geschwindigkeit zu begrenzen.

Grün, weiß und braune Schilder im Ausland

Auch in Österreich finden sich weiße Tafeln zur Kennzeichnung von Ortsteilen. Grüne Tafeln wie in Deutschland gibt es dagegen nicht; hier ist Grün ausschließlich für Wegweiser auf Autobahnen oder Schnellstraßen vorgesehen. Touristische Hinweise sind ebenfalls braun gestaltet und ohne Tempolimitwirkung.

In der Schweiz ist die Systematik ähnlich. Orts- oder Ortsteilnamen können durch kleine weiße Zusatztafeln angezeigt werden, sie haben keine rechtliche Bedeutung für die Geschwindigkeit. Grüne Tafeln sind dort Wegweiser für Autobahnen. Touristische Ziele werden wie in Deutschland durch braune Schilder markiert.

In Frankreich wird das Tempolimit über die klassischen weiß-roten Ortstafeln geregelt. Darüber hinaus existieren kleine weiße Zusatzschilder, die Ortsteile benennen, ohne die Geschwindigkeit zu verändern. Grüne Tafeln stehen für Fernstraßen oder Autobahn-Hinweise, nicht für Ortschaften. Touristische Tafeln sind auch in Frankreich braun und dienen nur der Orientierung.

Auch in Italien gibt es kleine, weiße Zusatzschilder für Ortsteile. Grüne Tafeln sind ausschließlich Autobahnwegweiser, während touristische Hinweise sehr verbreitet sind und braun gestaltet werden. Sie haben, wie in Deutschland, keinen Einfluss auf das Tempolimit.

In Spanien werden Ortsteilnamen häufig über weiße Zusatzschilder kenntlich gemacht. Auch hier gilt: keine Auswirkung auf die Geschwindigkeit. Grüne Tafeln markieren Autobahnen, nicht Ortschaften. Touristische Hinweise erscheinen ebenfalls braun.

Die Niederlande nutzen nur in Ausnahmefällen weiße Zusatzschilder für Ortsteile. Grüne Tafeln stehen ausschließlich für Autobahnen. Touristische Ziele sind wie in anderen Ländern durch braune Schilder gekennzeichnet.

In Belgien werden Ortsteile ebenfalls durch weiße Zusatzschilder angezeigt, teilweise zweisprachig. Grüne Tafeln sind den Autobahnen vorbehalten, touristische Hinweise erfolgen durch braune Tafeln.

Fazit