Hohe Bußgelder auch für Ausländer: Österreich plant Zufahrtskontrollen per Kamera

Österreich plant Zufahrtskontrollen per Kamera
Hohe Bußgelder auch für Ausländer

ArtikeldatumVeröffentlicht am 26.10.2025
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Österreich Automatisierte Zufahrtskontrolle Kamera Schild
Foto: RedRumStudio via Getty Images; Collage: Wittich

Der Entwurf der StVO-Novelle wurde bereits am 16. Oktober 2025 in Wien von Verkehrsminister Peter Hanke vorgestellt. Das Inkrafttreten ist für den 1. Mai 2026 geplant. Insgesamt haben rund 25 österreichische Städte Interesse bekundet, das neue System zu übernehmen, um Zufahrten zu sensiblen Bereichen wie Innenstädten, Schulumgebungen oder Wohnquartieren automatisiert überwachen zu können.

Dazu erfassen Kameras die Kennzeichen aller einfahrenden Fahrzeuge und gleichen diese mit einer lokalen Berechtigungsliste ab. Dort sind etwa Anrainer, Lieferdienste oder Einsatzfahrzeuge registriert. Fahrzeuge ohne Berechtigung begehen laut Entwurf eine Übertretung nach § 52 der Straßenverkehrsordnung. Laut dem Verkehrsministerium werden nur die Kennzeichen selbst gespeichert, jedoch keine personenbezogenen Daten. Damit soll das System mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar bleiben.

Regelung für ausländische Fahrzeuge

Die neuen Systeme sind so konzipiert, dass auch ausländische Kennzeichen technisch erfasst werden können. Allerdings besteht derzeit keine EU-weite Echtzeitschnittstelle, um Halterdaten sofort abzugleichen. Während österreichische Fahrzeuge über das nationale Zulassungsregister automatisch überprüft werden, müssen Verstöße ausländischer Fahrzeuge derzeit manuell nachbearbeitet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2015/413, die den Austausch von Halterdaten bei Verkehrsverstößen regelt. Da dieser Austausch jedoch nicht in Echtzeit erfolgt, können Bußgeldverfahren gegen ausländische Fahrer nur zeitverzögert eingeleitet werden. Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) sieht für diesen Übergangszeitraum die manuelle Lösung vor, bis die EU-Kommission im Rahmen des Projekts "Cross-Border Enforcement 2.0" eine gemeinsame Datenplattform einführt. Diese soll ab 2027 den Echtzeitzugriff auf alle europäischen Zulassungsregister ermöglichen.

Hohe Bußgelder möglich

Das BMIMI ordnet Verstöße gegen das automatisierte Zufahrtsmanagement als Übertretung nach § 99 Abs. 3 StVO ein. Dieser Paragraph sieht Geldstrafen bis zu 726 Euro vor. In schwereren oder wiederholten Fällen kann nach dem Verwaltungsstrafgesetz eine Strafe bis zu 2.180 Euro verhängt werden.

In der Praxis rechnen Behörden mit Regelsätzen zwischen 70 und 150 Euro für eine erstmalige unberechtigte Zufahrt.

Neue Beschilderung und Markierung

Zur Kennzeichnung der kontrollierten Bereiche ist ein neues Verkehrszeichen vorgesehen. Es kombiniert ein klassisches Verbotszeichen mit rotem Rand und weißem Grund mit einem schwarzen Kamerasymbol in der Mitte. Darunter befindet sich eine Zusatztafel mit der Aufschrift "Automatisierte Zufahrtskontrolle". Diese Gestaltung soll sich nahtlos in das bestehende Verkehrszeichen-System integrieren.

Zusätzlich wird eine Fahrbahnmarkierung eingeführt. Sie besteht aus einem weißen Kamerasymbol und dem Schriftzug "ZUF-KONTROLLE" auf der Straße. Das Zeichen soll am Beginn der überwachten Zone angebracht werden, damit Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen, dass sie sich einer kontrollierten Zufahrt nähern. Die endgültige grafische Ausführung wird in Zusammenarbeit mit der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) festgelegt.

Die optische Kennzeichnung durch Schild und Bodenmarkierung ist vor diesem Hintergrund auch juristisch relevant. Nur wenn die Zufahrtsbeschränkung klar erkennbar ist, können Verstöße – auch gegenüber ausländischen Fahrern – rechtsgültig geahndet werden.

Einführung und Pilotstädte

Die StVO-Novelle befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase. Offiziell genannt wurden noch keine Pilotstädte, doch mehrere Kommunen – darunter Wien, Linz, Graz, St. Pölten und Leoben – haben laut Städtebund Interesse an einer Einführung bekundet. Der Start erster Pilotprojekte ist ab Mitte 2026 vorgesehen, sobald die rechtliche Grundlage in Kraft getreten ist.

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