Im Blaulicht-Einsatz geblitzt: Hohes Bußgeld und Fahrverbot für Feuerwehrmann

Feuerwehrmann schmeißt nach 34 Jahren hin
Im Einsatz geblitzt – hohes Bußgeld und Fahrverbot

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.03.2026
Als Favorit speichern
Feuer im Hotel Zur Schanze
Foto: Freiwillige Feuerwehr Detern Stickhausen Velde

In der sächsischen Stadt Taucha brennt buchstäblich die Luft zwischen der örtlichen Feuerwehr und der Stadtverwaltung. Darüber berichtet die Leipziger Volkszeitung. Ein Feuerwehrmann, der mit einem Einsatzfahrzeug auf dem Weg zu einem gemeldeten Brand war, sieht sich mit einem heftigen Bußgeldbescheid konfrontiert.

Ausgangspunkt des Falls ist ein Einsatz im Mai 2025. Auf dem Weg zur Einsatzstelle wurde das Feuerwehrfahrzeug, eine Drehleiter, in einem 30er-Abschnitt von einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage erfasst – mit 69 km/h. Rund einen Monat nach dem Einsatz erhielt der Fahrer Post vom Ordnungsamt. In dem Schreiben wurde er zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stadt Taucha verhängte schließlich einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld von 369 Euro, zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der betroffene Feuerwehrmann legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Nach seinen Angaben hätte ein vorgeschlagener Vergleich einer Anerkennung der Schuld gleichgekommen. Das Verfahren liegt nun beim Amtsgericht.

Die Auseinandersetzung blieb innerhalb der Feuerwehr nicht ohne Folgen. Der Maschinist beendete nach eigenen Angaben seine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr nach insgesamt 34 Jahren. In einem offenen Brief, der jetzt auf der Jahreshauptversammlung der Wehr verlesen wurde, schilderte er seine Entscheidung und verwies auf seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, darunter Ausbildungsdienste und Engagement in der Jugendfeuerwehr.

Auch in der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Taucha sorgte der Vorgang für Konsequenzen. Der damalige Stadtwehrleiter legte sein Amt nieder und begründete den Schritt unter anderem mit einem gestörten Vertrauensverhältnis zur Stadtverwaltung. Nach seiner Darstellung habe der Umgang mit dem Bußgeldbescheid das Gefühl verstärkt, dass Einsatzkräfte im Zweifel ohne ausreichende Rückendeckung handeln müssten.

Bürgermeister fordert respektvollen Umgang

Gleichzeitig äußerte sich der Bürgermeister der Stadt Taucha zu dem Vorgang. Er betonte die Bedeutung eines respektvollen Umgangs zwischen Feuerwehr, Verwaltung und Politik und entschuldigte sich dafür, dass sich die Situation so entwickelt habe. Ziel sei es, die Zusammenarbeit künftig wieder zu stabilisieren.

Rechtlich bewegen sich Einsatzfahrten in einem besonderen Rahmen. Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung dürfen Feuerwehr und andere Einsatzorganisationen sogenannte Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Dazu kann auch das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen gehören. Allerdings gilt dabei weiterhin eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Die Nutzung dieser Sonderrechte muss verhältnismäßig sein und darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

Sonderrechte im Einsatz

Nach Darstellung des Bürgermeisters bedeutet das Vorliegen von Sonderrechten nicht, dass sämtliche Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt sind. Geschwindigkeit und Risiko müssten im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Zugleich verwies er darauf, dass es bundesweit keine einheitliche Regelung gebe, wie Kommunen mit solchen Fällen umgehen. Jede Kommune handhabe vergleichbare Situationen unterschiedlich.

Der Ausgang des Bußgeldverfahrens ist derzeit noch offen. Über den Einspruch gegen den Bescheid soll ein Gericht entscheiden.

Fazit