Volkswagen hat im Rahmen seiner Maßnahmen zum sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau die Altersteilzeit für den Jahrgang 1969 geöffnet. Seit dem 26. Januar 2026 können sich betroffene Mitarbeiter bewerben, um mit 57 Jahren in den Ruhestand zu gehen – zehn Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintritt. Diese Entscheidung ist ein zentraler Bestandteil der Strategie des Unternehmens, bis 2030 rund 35.000 Arbeitsplätze in Deutschland abzubauen. Auch für den Jahrgang 1970 sind bereits ähnliche Regelungen in Aussicht.
Wie funktioniert die Altersteilzeit bei Volkswagen?
Die Altersteilzeit ist ein Instrument, mit dem Volkswagen sozialverträgliche Übergänge in den Ruhestand ermöglicht. Für die Mitarbeiter des Jahrgangs 1969 bietet das Unternehmen attraktive Konditionen, die deutlich über den gesetzlichen Vorgaben liegen. So erhalten die Betroffenen eine Entgeltaufstockung von bis zu 95 Prozent des bisherigen Nettolohns. Das Unternehmen stockt zudem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 100 Prozent auf und gleicht die Rentenlücke, die durch den vorzeitigen Ruhestand entsteht, lebenslang zur Hälfte aus.
Für Schwerbehinderte, die 1970 geboren sind, gelten ähnliche Regelungen. Die Nutzung des Eintritts in den vorzeitigen Ruhestand erfolgt auf freiwilliger Basis.
VW geht davon aus, dass rund 70 Prozent der betroffenen Mitarbeiter diese Möglichkeit nutzen werden. Die Zahl von mehr als 20.000 Beschäftigten aus den Jahrgängen 1969 bis 1975 soll dabei ein großes Potenzial für den sozialverträglichen Übergang bieten.
Was bedeutet das für zukünftige Jahrgänge?
Nach dem Jahrgang 1969 dürfte auch der Jahrgang 1970 die Möglichkeit zur Altersteilzeit erhalten, voraussichtlich ab Anfang 2027. Der Betriebsrat hat bereits erreicht, dass dieser Jahrgang ebenfalls in den Genuss der attraktiven Regelungen kommen soll. Für die Jahrgänge ab 1971 sind jedoch noch keine konkreten Vereinbarungen getroffen worden.





