Eine Zoll-Kontrolleinheit aus Friedrichshafen stoppte bereits am 12.2.2026 das Gespann auf der Autobahn A96 kurz hinter dem Pfändertunnel. Das teilte das Hauptzollamt am 16.2. mit. Demnach gab der Fahrer des Gespanns an, keine Zollanmeldung abgegeben zu haben. Am Fahrzeug waren sogar noch Schweizer Kennzeichen angebracht.
Einfuhr aus Nicht-EU-Staat ist abgabepflichtig
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Wer ein Fahrzeug dauerhaft nach Deutschland einführt, muss es beim Zoll anmelden und die entsprechenden Abgaben entrichten. Für andere Waren gilt bei der Einreise auf dem Landweg eine Freigrenze von 300 Euro. Ein Pkw dieser Klasse liegt deutlich darüber.
Im vorliegenden Fall erhob der Zoll Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 9.000 Euro. Diese setzen sich aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen. Da der 55-Jährige die Summe nicht begleichen konnte, wurde der Porsche Panamera als Sicherheit einbehalten. Gleichzeitig leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Zwei Wochen Frist zur Begleichung der Abgaben
Nach Angaben der Behörde hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, die offenen Beträge zu zahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, kann das Fahrzeug "verwertet", also verkauft oder versteigert werden. In diesem Fall würde der Erlös mit den ausstehenden Abgaben verrechnet.
Zum konkreten Kaufpreis des sichergestellten Fahrzeugs machte die Behörde keine Angaben. Der Fahrzeugwert soll aber etwa 30.000 Euro betragen. Maßgeblich für das Verfahren sind jedoch die festgesetzten Einfuhrabgaben.





