Ein Audi-Fahrer wird auf der A3 geblitzt – und traut seinen Augen kaum: Statt eines Verwarngeldes von 20 Euro stehen plötzlich 175 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg im Bescheid. Der Grund? Sein Pkw wurde im Verfahren fälschlich als Lastkraftwagen eingestuft. Statt der für Pkw geltenden 100 km/h wurde das Lkw-Tempolimit von 80 km/h angesetzt. Rechnerisch ergab sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 28 km/h.
Rechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de ordnet den Fall ein und erklärt, warum in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler auftreten. Der Fahrer legte Einspruch ein – mit Erfolg: Das Amtsgericht Montabaur stellte das Verfahren im Mai 2026 ein.
Doch es ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im September 2025 wurde auf der A3 bei Windhagen ein Ford-Kleinwagen ebenfalls als Lkw klassifiziert. Dem Fahrer drohten damals sogar 960 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Als Ursache gelten fehlerhafte Messfotos: Busse oder Lkw auf der Gegenfahrbahn führten offenbar zu falschen Fahrzeugklassifizierungen. Der Hersteller der Messanlage weist in seinen technischen Unterlagen selbst auf solche möglichen Fehlzuordnungen hin. Trotz vorgesehener manueller Prüfung durch die Behörde fiel der Fehler in beiden Fällen nicht auf.
Die Fahrzeugklasse spielt bei Tempoverstößen eine zentrale Rolle: Pkw unterliegen auf Autobahnen keiner generellen Höchstgeschwindigkeit, Lkw über 3,5 Tonnen dagegen maximal 80 km/h. Schon kleine Zuordnungsfehler können Bußgeld, Punkte und Fahrverbote drastisch verschärfen.






