Ein 22‑Jähriger fällt am 8.7.2026 auf der A2 vor dem Gotthard‑Nordportal auf: Er überholt rechts über eine Sperrfläche – die Polizei wird aufmerksam. Im 16,9 km langen Gotthard‑Straßentunnel setzt er noch einen drauf und überholt trotz doppelter Sicherheitslinie 21 Fahrzeuge. Dabei liegt seine Durchschnittsgeschwindigkeit bei 171,8 km/h – erlaubt sind 80 km/h.
Nach der Tunneldurchfahrt stoppt ihn die Kapo Tessin und übergibt ihn an den Kanton Uri. Ein Drogenschnelltest fällt positiv aus, die Blutwerte stehen noch aus. Die Staatsanwaltschaft Uri ermittelt wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung: Der Rasertatbestand greift bei 80 km/h bereits ab +60 km/h. Mit 171,8 km/h liegt der Fahrer rund 92 km/h über dem Limit.
Laut SVG drohen mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe plus Geldstrafe und Führerausweisentzug. Da er einen deutschen Führerschein hat, gilt zunächst das Schweizer Fahrverbot. In schweren Fällen kann außerdem die Einziehung des Tatfahrzeugs angeordnet werden. Erschwerend kommen die Überholmanöver in der zweispurigen Röhre mit Gegenverkehr, das Rechtsüberholen vor dem Tunnel und der Verdacht auf Fahren unter Drogen hinzu.
Der Gotthard‑Straßentunnel wird mit über 100 Kameras und Sensoren überwacht – Verstöße gegen Tempo und Überholverbot sind meist belegbar.






