Laut § 37 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedeutet Rot an einer Ampel unmissverständlich Halt. Ein Verstoß gegen dieses Signal wird als Rotlichtverstoß geahndet. Dabei unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Letzterer liegt vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten.
Keine feste Wartezeit im Gesetz
Die StVO enthält keine explizite Regelung für den Fall einer defekten Ampel. Gerichte haben jedoch klargestellt, dass eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten erforderlich ist, bevor man von einem Defekt ausgehen kann. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil von 1979 eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten als Anhaltspunkt genannt. Auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigte, dass drei Minuten nicht ausreichen, um von einem Defekt auszugehen.
Verhaltenstipps bei Dauerrot
Autofahrer sollten zunächst ruhig bleiben und die Situation beobachten. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Querverkehr ordnungsgemäß Grün erhält oder ob Anzeichen für eine Störung vorliegen, wie etwa fehlende Umschaltungen oder Dauergrün für Fußgänger. Erst nach einer längeren Beobachtung und bei konkreten Hinweisen auf einen technischen Defekt darf die Kreuzung vorsichtig überquert werden. Dabei gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden.
Risiken und Beweissicherung
Wer bei Dauerrot weiterfährt, riskiert, von einer Rotlicht-Blitzanlage erfasst zu werden. Daher ist es ratsam, die Wartezeit und die Situation zu dokumentieren, beispielsweise durch ein Handyvideo (bei stehendem Motor) oder Zeugen. Diese Beweise können im Falle eines Bußgeldverfahrens hilfreich sein.
Es gibt Situationen, in denen das Überfahren einer roten Ampel erlaubt ist, etwa bei der Anweisung durch einen Polizeibeamten oder bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht. Auch der grüne Pfeil erlaubt unter bestimmten Bedingungen das Rechtsabbiegen bei Rot. In jedem Fall ist äußerste Vorsicht geboten.





