Ampel wird nicht grün: Wie viele Minuten muss ich vor Dauer-Rot warten?

Ampel wird nicht grün
Wie viele Minuten muss ich vor Dauer-Rot warten?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 19.02.2026
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Rote Ampel Kreuzung
Foto: Emanuel M Schwermer via Getty Images

Rechtlich ist die Ausgangslage eindeutig. § 37 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung bestimmt, dass Rot Halt bedeutet. Wer das Signal missachtet, begeht einen Rotlichtverstoß. Zeigt die Ampel länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dafür sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen weiter.

Keine feste Wartezeit im Gesetz

Für den Fall einer möglicherweise defekten Ampel, oder im Behörden-Jargon "Lichtzeichenanlage" enthält die Straßenverkehrs-Ordnung keine ausdrückliche Sonderregel. Ob Dauerrot seine Verbindlichkeit verliert, ist deshalb durch die Rechtsprechung konkretisiert worden.

Eine zentrale Entscheidung stammt vom Oberlandesgericht Hamm. In seinem Beschluss vom 10.06.1999, Az. 2 Ss OWi 486/99, stellte das Gericht klar, dass eine Wartezeit von drei Minuten nicht ausreicht, um von einem Defekt auszugehen. Allein der Zeitablauf macht ein Rotlicht nicht unwirksam. Der Fahrer müsse die Anlage über einen erheblich längeren Zeitraum beobachten.

Bereits mehr als 40 Jahre zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 09.10.1979, Az. 1 Ss 1037 B 7/79, eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten als möglichen Anhaltspunkt genannt. Erst danach könne ernsthaft in Betracht kommen, dass eine Lichtzeichenanlage nicht ordnungsgemäß arbeitet.

Auch hier gibt es keine starre zeitliche Grenze, sondern eine Einzelfallprüfung. Die Gerichte betonen, dass moderne Ampelanlagen häufig verkehrsabhängig gesteuert werden. Längere Rotphasen können technisch gewollt sein. Wer sich auf einen Defekt beruft, muss nachvollziehbar darlegen können, warum er von einer Fehlfunktion ausgegangen ist.

So sollten sich Fahrer bei Dauerrot verhalten

Wer an einer dauerhaft roten Ampel steht, sollte zunächst ruhig bleiben und die Situation beobachten. Wichtig ist zu prüfen, ob der Querverkehr ordnungsgemäß Grün erhält oder ob Anzeichen für eine Störung vorliegen, etwa fehlende Umschaltungen über einen längeren Zeitraum, Dauergrün für Fußgänger, Fahrreihenfolgen.

Erst wenn nach deutlich längerer Beobachtung konkrete Hinweise auf einen technischen Defekt bestehen, kommt ein Weiterfahren überhaupt in Betracht. In diesem Ausnahmefall ist die Kreuzung wie eine nicht geregelte Einmündung zu behandeln. Das bedeutet langsames Herantasten, Beachtung der allgemeinen Vorfahrtsregeln und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Eine Gefährdung darf in keinem Fall entstehen. Aber Achtung, ggf. können Rotlicht-Blitzanlagen aktiv sein, ein Überfahren also als Rotlichtverstoß gewertet werden. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel weiter warten oder die Polizei verständigen.

Fazit