Auch Bundesrat stimmt zu: Doch wann kommt die Spritpreis-Bremse?

Auch Bundesrat stimmt zu
Doch wann kommt die Spritpreis-Bremse?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 27.03.2026
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Foto: C. Maintz

Tankstellen dürfen ihre Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen. Der Zeitpunkt ist auf 12:00 Uhr festgelegt. Preissenkungen bleiben weiterhin jederzeit möglich.

Die Regelung ist Teil eines größeren Eingriffs in den Kraftstoffmarkt. Neben der Begrenzung der Preissprünge wird auch das Kartellrecht angepasst. Ziel ist es, Preisentwicklungen transparenter zu machen und Eingriffe bei Auffälligkeiten zu erleichtern.

Die Neuregelung tritt allerdings nicht unmittelbar mit dem Beschluss in Kraft. Zunächst muss das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst danach wird es rechtswirksam. Ein konkretes Datum für den Start ist bisher nicht genannt. In der Praxis dürfte die Umsetzung jedoch kurzfristig erfolgen, da die Maßnahme als Reaktion auf die aktuelle Preisentwicklung gedacht ist.

Hintergrund sind steigende Preise und häufige Änderungen

Auslöser der politischen Entscheidung sind die zuletzt deutlich gestiegenen Preise für Benzin und Diesel. Im Zuge der geopolitischen Spannungen im Nahen Osten haben sich die Rohölpreise erhöht, was sich an den Tankstellen bemerkbar macht.

Parallel dazu hat sich die Zahl der Preisänderungen deutlich erhöht. Nach Auswertungen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe lag die Zahl früher bei etwa vier bis fünf Anpassungen pro Tag. Inzwischen sind es im Durchschnitt rund 18. Für Verbraucher wird es dadurch schwieriger, Preisentwicklungen nachzuvollziehen.

Die neue Regelung soll diese Dynamik begrenzen und den Tagesverlauf der Preise nachvollziehbarer machen.

Österreich dient als Vorbild für die Umsetzung

Die geplante Regel orientiert sich an einer bestehenden Vorschrift in Österreich. Dort dürfen Tankstellen ihre Preise ebenfalls nur einmal täglich erhöhen. Preissenkungen sind jederzeit möglich. Diese Regelung gilt seit 2011.

In Deutschland wurde ein vergleichbares Modell bereits länger diskutiert. Eine Initiative aus Baden-Württemberg hatte das Thema 2025 erneut aufgegriffen. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird die Regel nun bundesweit umgesetzt.

Eine weitergehende Einschränkung, etwa eine Begrenzung der Preiserhöhungen auf bestimmte Wochentage, ist aktuell nicht Bestandteil des Gesetzes.

Kartellrecht wird parallel verschärft

Neben der Preisregelung wird auch das Wettbewerbsrecht angepasst. Das Bundeskartellamt erhält zusätzliche Befugnisse, um gegen überhöhte Preise vorzugehen.

Künftig müssen Unternehmen darlegen, dass Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind. Damit verschiebt sich die Begründungspflicht stärker auf die Anbieter. Ziel ist es, auffällige Preisentwicklungen schneller prüfen und gegebenenfalls eingreifen zu können.

In der politischen Diskussion standen darüber hinaus weitere Maßnahmen im Raum. Dazu zählen eine Übergewinnsteuer oder staatliche Preisdeckel. Für diese Vorschläge fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Kritik an möglichen Folgen der Regelung

Die neue Vorschrift wird unterschiedlich bewertet. Der ADAC weist darauf hin, dass Tankstellen ihre Preise vorsorglich höher ansetzen könnten, wenn spätere Erhöhungen eingeschränkt sind.

In diesem Fall könnte das durchschnittliche Preisniveau steigen, obwohl die Zahl der Preisanpassungen sinkt. Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Auch aus der Politik gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Einige Länder halten die Regelung für nicht ausreichend, andere sehen darin einen ersten Schritt zu mehr Transparenz im Kraftstoffmarkt.

Fazit