Neben Tour de France-Sieger Pogačar steht auch Remco Evenepoel im Fokus.
Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der dpa im belgischen Wichelen nach rund 65 der insgesamt 278 Kilometer. Während ein Teil des Feldes vor der geschlossenen Schranke anhielt, setzte sich eine Gruppe um Pogačar über die Signale hinweg. Die Staatsanwaltschaft in Ostflandern prüft nun mögliche Verstöße gegen Verkehrsregeln.
Sport-Regeln schreiben Halt vor
Nach Angaben von Augenzeugen und Rennberichten hatten Streckenposten versucht, die Fahrer zu stoppen. Pogačar erklärte später, er habe die Situation nicht eindeutig erkannt und die Personen zunächst nicht als offizielle Kommissare identifiziert.
Das Reglement des Union Cycliste Internationale schreibt vor, dass Fahrer an Bahnübergängen bei rotem Signal zwingend anhalten müssen. Ein Verstoß kann sportliche und rechtliche Folgen haben. Die Rennleitung hatte nach dem Vorfall das Tempo der Spitzengruppe reduziert, damit aufgeteilte Fahrer wieder aufschließen konnten. Ein unmittelbarer sportlicher Vorteil soll dadurch ausgeglichen worden sein.
Mögliche Strafen reichen bis vor Gericht
Nach belgischem Recht drohen für das Missachten eines Bahnübergangs deutliche Sanktionen. Medienberichte sprechen von einem möglichen Führerscheinentzug von mindestens acht Tagen sowie Geldstrafen zwischen 400 und 5.000 Euro. Auch ein persönliches Erscheinen vor Gericht ist möglich.

Tadej Pogačar siegte bei der 110. Flandernrundfahrt.
Ein sportliches Nachspiel in Form einer Disqualifikation gilt dagegen als unwahrscheinlich, da der Vorfall mehrere Fahrer betraf und die Rennleitung bereits eingegriffen hatte. Parallel dazu wurde Pogačar bereits mit einer Geldbuße von 500 Schweizer Franken belegt, weil er Abfall außerhalb der vorgesehenen Zonen entsorgt hatte.
Vergleich mit Deutschland zeigt klare Rechtslage
Auch in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig geregelt. Wer einen Bahnübergang trotz rotem Blinklicht oder geschlossener Schranke überquert, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
- Missachtung rotes Blinklicht ohne Gefährdung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- Mit Gefährdung: 290 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 350 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob es sich um den normalen Straßenverkehr oder eine Rennsituation handelt. Entscheidend ist allein das Missachten des Signals.
Sicherheitsdebatte über den Sport hinaus
Der Vorfall hat auch eine grundsätzliche Debatte ausgelöst. Die belgische Bahn kritisierte das Verhalten der Fahrer deutlich und verwies auf die Vorbildfunktion bei einem Rennen mit rund eineinhalb Millionen Zuschauern. Sicherheitsregeln an Bahnübergängen gelten als besonders strikt, da Züge nicht kurzfristig anhalten können.
Unabhängig vom sportlichen Ausgang steht damit vor allem die Einhaltung elementarer Verkehrsregeln im Fokus. Die Auswertung von Videomaterial soll nun klären, ob die Signale zum Zeitpunkt der Überfahrt eindeutig aktiv waren.





