Bundeskartellamt ermittelt wegen Spritpreisen: Muss jetzt die Mineralöl-Branche zittern?

Bundeskartellamt ermittelt wegen Spritpreisen
Muss jetzt die Mineralöl-Branche zittern?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 09.04.2026
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Bundeskartellamt Spritpreise
Foto: 04/2026, Bundeskartellamt Spritpreise

Erstmals kann die Behörde auf der Ebene von Raffinerien und Großhandel ansetzen und von den Unternehmen verlangen, ihre Preise zu erklären.

Auslöser ist die neue Vorschrift §29a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie verschiebt die Beweislast. Nicht mehr nur das Amt muss mögliche Überhöhungen nachweisen, sondern die Unternehmen selbst müssen darlegen, dass ihre Preise durch Kosten gedeckt sind.

Neue Regel zwingt Unternehmen zur Offenlegung

Genau diese Änderung ist der zentrale Hebel. Unternehmen, die auf ihrer Marktstufe eine starke Stellung haben, dürfen keine Preise verlangen, die ihre Kosten unangemessen überschreiten. Neu ist, dass sie ihre Kalkulation aktiv offenlegen müssen.

"Die Unternehmen müssen uns über ihre Kostenstrukturen aufklären und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind", sagte Behördenpräsident Andreas Mundt. Damit verschiebt sich der Druck. Das Kartellamt bekommt direkten Zugang zu Informationen, die bisher nur schwer nachvollziehbar waren.

Kartellamt fordert Daten von allen Raffinerien

Auf dieser Grundlage hat die Behörde ihre Ermittlungen unmittelbar gestartet. Intern wurde ein eigenes Team aufgebaut. "Wir haben unmittelbar zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften Kolleginnen und Kollegen aus anderen Arbeitsbereichen abgezogen und ein schlagkräftiges Team aufgestellt", so Mundt.

In einem nächsten Schritt wurden alle Raffinerien in Deutschland angeschrieben. Sie müssen erklären, wie ihre Preise zustande kommen. "Die Unternehmen müssen konkret erläutern, welche die wesentlichen Faktoren sind, die bei der Preissetzung berücksichtigt werden und wie sich die Krisensituation auf ihre Preise auswirkt."

Zusätzlich verlangt das Kartellamt Einblick in die Konzernstrukturen. Ziel ist es, nachvollziehen zu können, wo Entscheidungen über Rohöleinkauf und Kraftstoffverkauf tatsächlich getroffen werden.

Eingriffe bleiben nur im Nachhinein möglich

Trotz der neuen Möglichkeiten kann die Behörde Preise nicht direkt beeinflussen. Eingriffe erfolgen erst, wenn Verstöße belegt sind. "Keine Wettbewerbsbehörde der Welt kann Preise auf Knopfdruck senken oder Preisgrenzen vorgeben", sagte Mundt. Verfahren müssen sorgfältig aufgebaut werden, bevor Sanktionen möglich sind.

Andreas Mundt, Bundeskartellamt
Bundeskartellamt

Parallel beobachtet die Behörde weiterhin den Markt. Im Blick steht ein Muster, das schon länger diskutiert wird. "Wir haben in der Vergangenheit häufig das sogenannte Rockets-and Feathers-Syndrom gesehen", sagte Mundt.

Dabei steigen Preise schnell, wenn Kosten steigen, fallen aber langsamer, wenn sie sinken. Das Kartellamt will prüfen, ob sich dieses Verhalten aktuell erneut zeigt und wie schnell günstigere Einkaufspreise tatsächlich bei den Autofahrern ankommen.

12-Uhr-Regel bringt mehr Struktur, aber keine niedrigeren Preise

Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, und zwar ab 12:00 Uhr. Die Regel soll die bisher sehr häufigen Preisänderungen begrenzen.

Einen direkten Effekt auf die Höhe der Preise sieht das Kartellamt bisher nicht. "Wir werden erst langfristig bewerten können, ob die Regelung auch eine preisdämpfende Wirkung hat", sagte Mundt. Gleichzeitig sei der Rohölpreis zu Beginn der Regelung gestiegen.

Einen anderen Effekt hebt die Behörde hervor. "Wichtig ist aber unabhängig davon, dass sie das stetige Rauf- und Runter der Preise, bis zu 50 Änderungen am Tag, beendet." Das erleichtert den Vergleich für Verbraucher.

Marktstufe, was ist das?Der Begriff Marktstufe beschreibt eine bestimmte Ebene innerhalb der Wertschöpfungskette eines Marktes. Im Kraftstoffbereich reicht diese Kette von der Förderung von Rohöl über die Verarbeitung in Raffinerien bis hin zum Verkauf an Tankstellen. Jede dieser Stationen bildet eine eigene Marktstufe, auf der Preise entstehen oder beeinflusst werden. Wenn das Kartellamt von einer Marktstufe spricht, meint es also, auf welcher Ebene genau es die Preisbildung untersucht.

Verstöße werden automatisch erfasst

"Die Einhaltung der 12-Uhr-Regelung wird seit Inkrafttreten automatisiert von uns überwacht", sagte Mundt. In den ersten Tagen gab es noch zahlreiche Abweichungen, die vor allem auf technische Anpassungen zurückzuführen waren. Diese gehen inzwischen zurück.

Für mögliche Sanktionen sind die Bundesländer zuständig. Die Daten sollen weitergegeben werden, sobald die zuständigen Stellen feststehen.

Fazit