Ab dem 7. Juli 2026 treten in der Europäischen Union neue Vorgaben für die Erstzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen der Klassen M1 und N1 in Kraft. Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, mit der die sogenannte Stufe C der Sicherheitsanforderungen umgesetzt wird. Die Regelung gilt für alle Neuzulassungen und erweitert die seit 2024 bestehenden Pflichten um zusätzliche Assistenz- und Schutzsysteme.
Die EU verfolgt dabei weiterhin ihr gestuftes Verfahren. Neue Anforderungen gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen und werden anschließend für sämtliche Erstzulassungen verbindlich. Mit dem Schritt im Sommer 2026 erreichen mehrere Systeme den verpflichtenden Serienstatus, die bislang nur für neue Typgenehmigungen oder einzelne Modellreihen galten.
1. Erweitertes Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
Das Notbremsassistenzsystem wird ab Juli 2026 deutlich ausgeweitet. Künftig muss es nicht nur auf vorausfahrende oder stehende Fahrzeuge reagieren, sondern auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen. Wird eine drohende Kollision festgestellt, kann das System selbstständig bremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern oder dessen Folgen zu verringern.
Damit erweitert sich der Einsatzbereich der automatischen Notbremsfunktion vor allem im innerstädtischen Verkehr. Die EU reagiert mit dieser Vorgabe auf Unfallkonstellationen, bei denen ungeschützte Verkehrsteilnehmer bislang nicht systematisch in die automatische Gefahrenbremsung einbezogen waren.
2. Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
Neu vorgeschrieben ist außerdem ein Warnsystem, das auf nachlassende Konzentration oder Ablenkung des Fahrers reagiert. Dieses sogenannte Advanced Driver Distraction Warning analysiert Fahrverhalten und Bedienmuster und weist den Fahrer darauf hin, wenn Anzeichen für Unaufmerksamkeit erkannt werden.
Das System geht über die bisher bekannte Müdigkeitserkennung hinaus. Es soll nicht nur Übermüdung, sondern auch Ablenkung durch andere Ursachen erfassen und damit das Risiko von Unfällen reduzieren, die auf fehlende Aufmerksamkeit zurückzuführen sind.
3. Erweiterter Kopfaufschlagschutzbereich für Fußgänger
Ebenfalls neu ist der verpflichtende erweiterte Kopfaufschlagschutzbereich, auch als vergrößerter Fußgängerschutz bezeichnet. Fahrzeuge müssen konstruktiv so ausgelegt sein, dass ein größerer Bereich der Fahrzeugfront bei einem Aufprall Energie aufnehmen kann.
Die Vorgabe betrifft die grundsätzliche Auslegung von Karosserie und Frontstruktur. Ziel ist es, bei einem Unfall die Belastung für den Kopf von Fußgängern zu verringern und die passiven Schutzeigenschaften der Fahrzeuge weiter zu verbessern.
4. Erweiterter Geltungsbereich des Notfall-Spurhalteassistenten
Der Notfall-Spurhalteassistent wird ab Juli 2026 auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend. Für Modelle mit elektrischer Servolenkung galt diese Pflicht bereits seit Juli 2024, nun wird der Anwendungsbereich ausgeweitet.
Das System greift ein, wenn ein Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt und der Fahrer nicht reagiert. Durch die Ausdehnung der Vorgaben stellt die EU sicher, dass diese Sicherheitsfunktion unabhängig von der eingesetzten Lenkungstechnik verfügbar ist.
Bereits bestehende Pflichtsysteme seit 2024
Neben den neuen Anforderungen bleiben die seit Juli 2024 geltenden Pflichtsysteme unverändert Bestandteil der Serienausstattung. Dazu zählen unter anderem der Spurhalteassistent, der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der Notbremsassistent für Fahrzeugerkennung, das adaptive Bremslicht, der Unfalldatenspeicher, Systeme zur Müdigkeitserkennung sowie Rückfahr-Assistenzfunktionen.
Diese Systeme bilden die Grundlage der aktuellen EU-Sicherheitsarchitektur und werden mit den neuen Vorgaben ab 2026 ergänzt, nicht ersetzt.
Ausblick auf weitere Stufen
Die EU-Verordnung sieht bereits weitere Verschärfungen vor. Ab Januar 2026 gilt die Stufe D für neu zugelassene Fahrzeugtypen, ab Sommer 2028 dann für alle Neuwagen. Auch hier ist mit zusätzlichen Anforderungen und Präzisierungen bestehender Systeme zu rechnen.












