Weil Oldtimer in der Regel nur sehr wenig bewegt werden, ist ihr Fahranteil am Gesamtverkehr entsprechend gering. Daher hat der Gesetzgeber bei der Einführung der Umweltplaketten eine Ausnahmeregelung für Oldtimer auf den Weg gebracht.
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen, egal ob sie mit einem Diesel oder einem Benziner bestückt sind, Umweltzonen ohne Plaketten befahren.
Das bedeutet aber nicht, dass Oldtimer von Diesel-Fahrverboten grundsätzlich nicht betroffen sind. Hier legt jede Stadt, die über eine Dieselfahrverbotszone verfügt, selbst fest, welche Ausnahmeregelungen es gibt.
H-Kennzeichen hilft auch bei Dieselfahrverbot
Aktuell haben nur die Städte ...





