Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf eine neue Verordnung über Altfahrzeuge geeinigt. Die soll dazu führen, dass künftig weniger alte Autos aus der EU "verschwinden" und stattdessen deren Rohstoffe zurückgewonnen und in ein möglichst lückenloses Kreislaufsystem integriert werden. 20 Tage, nachdem die neue Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, und sobald die Mitgliedsstaaten zugestimmt haben (was jedoch als Formsache gilt), tritt sie dann offiziell in Kraft.
Die neue Verordnung umfasst 6 zentrale Punkte:
- Fahrzeuge müssen künftig leichter demontiert werden können. Die EU fordert von den Autoherstellern, klare und detaillierte Anweisungen zum Entfernen und Austauschen von Teilen sowohl während des Gebrauchs als auch am Ende der Lebensdauer bereitzustellen.
- Klare Zielvorgaben beim Recycling: Nach 2036 müssen mindestens 25 Prozent der in Fahrzeugen verwendeten Kunststoffe aus recyceltem Material bestehen, und 20 Prozent dieses Anteils müssen aus Altfahrzeugen stammen. Für andere Materialien wie Stahl, Aluminium, Magnesium oder kritische Rohstoffe sollen noch Recycling-Quoten festgelegt werden. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge in der EU als auch für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU eingeführt werden.
- Verbesserte Behandlungsstandards für das Ende der Lebensdauer von Fahrzeugen sollen die Rückgewinnung von mehr und hochwertigerem Material ermöglichen. Mindestens 30 Prozent der Kunststoffe aus Altfahrzeugen müssen recycelt werden können.
- Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Modernisierung sollen die Verfügbarkeit von gebrauchten Ersatzteilen erhöhen. Damit sollen perspektivisch die Ersatzteilpreise sinken.
- Die Hersteller werden stärker in die Verantwortung gezogen. Sie sollen die ordnungsgemäße Finanzierung der Abfallbehandlung von Altfahrzeugen sicherstellen und damit ein qualitativ hochwertigeres Recycling fördern.
- Die Durchsetzung wird verstärkt, unter anderem durch mehr Inspektionen und eine klarere Unterscheidung, wie mit einem Altfahrzeug in welchem Zustand genau verfahren werden soll. So sollen nur straßentaugliche Fahrzeuge in Länder außerhalb der EU exportiert werden dürfen. Bei nicht mehr fahrtüchtigen Altfahrzeugen sollen die darin enthaltenen Materialien im Recycling-Kreislauf der EU verbleiben.
Der Hintergrund der neuen Verordnung
Der EU ist ein Dorn im Auge, dass bislang jährlich etwa drei bis vier Millionen Fahrzeuge vom Gebiet der Staatengemeinschaft "verschwinden". Sie werden entweder abgemeldet oder ins Nicht-EU-Ausland exportiert, was jedoch den Behörden meist nicht gemeldet wird. Damit ist es den EU-Gremien zufolge nicht möglich, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren und wertvolle Rohstoffe wie Stahl, Aluminium oder Kunststoffe von Altautos in ein funktionierendes Recycling-System zu integrieren.
Der bisherige Umgang mit diesem Aspekt führe zu "Wertverlust und Umweltverschmutzung", schreibt die EU-Kommission. Sie verhindere nicht nur einen funktionierenden Recycling-Kreislauf, sondern fördere auch Umweltverschmutzung in Drittländern. Die nun erfolgte Einigung sei dagegen ein "wichtiger Schritt zur Stärkung der Recycling-Industrie in Europa", sagt Stéphane Séjourné, der Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie in der EU-Kommission.
Diese hatte die neue Altfahrzeug-Verordnung bereits im Juli 2023 mit einem entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht. "Mit dieser Verordnung werden verhältnismäßige Kriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, ob ein Gebrauchtfahrzeug als Altfahrzeug zu betrachten ist und daher unter die Anforderungen der neuen Verordnung fällt", heißt es in einem Statement. Grundsätzlich gelte ein Fahrzeug als Altfahrzeug, wenn es vollständig irreparabel ist. Fahrzeuge von historischem Interesse sind jedoch von den geltenden EU-Rechtsvorschriften ausgenommen und fallen nicht in den Anwendungsbereich des neuen Verordnungsvorschlags.





