Im Sommer 2024 stellte Suzuki Deutschland den Verkauf des Jimny ein. Der Grund: Der Geländewagen erfüllte weder die aktuellen EU-Abgasnormen noch die neuen Sicherheitsvorschriften, die unter anderem Notbremsassistenten und erweiterten Fußgängerschutz verlangen. Zudem belasteten die hohen CO₂-Werte des Modells die Flottenbilanz des Herstellers erheblich. Trotz des Verkaufsstopps tauchten weiterhin importierte Jimny-Modelle auf dem deutschen Markt auf, die aus Ländern wie Indien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten stammten.
Händler importierten Jimny-Modelle aus Nicht-EU-Ländern und boten sie zu deutlich höheren Preisen an. Während Suzuki in anderen EU-Ländern kaum gegen diese Parallelimporte vorging, verfolgte die deutsche Tochtergesellschaft den Handel konsequent. Ab August 2025 erwirkte Suzuki Deutschland einstweilige Verfügungen gegen Händler, die solche Fahrzeuge anboten. In einigen Fällen forderte der Hersteller sogar die Herausgabe der Fahrzeuge mit dem Ziel einer späteren Vernichtung.
Der Fall vor dem Landgericht München
Ein Händler wehrte sich gegen eine von Suzuki beantragte einstweilige Verfügung. Vor dem Landgericht München I argumentierte der Anwalt des Händlers, dass Suzuki in anderen Märkten nicht konsequent gegen Parallelimporte vorgehe und die deutsche Tochtergesellschaft daher keinen Sonderweg einschlagen könne. Suzuki widersprach dieser Darstellung und betonte, dass das Vorgehen in enger Abstimmung mit der japanischen Muttergesellschaft erfolge.
Das Landgericht München I wies den Antrag von Suzuki Deutschland ab. Die Entscheidung basierte jedoch auf formalen Gründen: Eine schriftliche Erklärung des Konzernchefs Toshihiro Suzuki wurde verspätet eingereicht und konnte daher nicht berücksichtigt werden. In der Verhandlung äußerte die vorsitzende Richterin jedoch, dass der Vertrieb der importierten Fahrzeuge unzulässig sei. Dies lässt Raum für weitere rechtliche Schritte.
Auswirkungen auf Händler und Käufer
Das Urteil hat den rechtlichen Status der Jimny-Importe nicht endgültig geklärt. Händler können vorerst weiterhin importierte Modelle anbieten, müssen jedoch mit weiteren rechtlichen Schritten von Suzuki rechnen. Käufer sollten sich bewusst sein, dass der Erwerb solcher Fahrzeuge rechtliche Risiken birgt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Markenrechtsverletzungen.
Während der Jimny in Deutschland offiziell nicht mehr erhältlich ist, bleibt er in anderen Märkten, wie Italien, weiterhin verfügbar. Dort bietet der Importeur Fioravanti Motors sogar eine fünftürige Variante des Modells an. Ob Suzuki Deutschland in Zukunft eine Rückkehr des Jimny in einer überarbeiteten Version plant, bleibt abzuwarten.





