Niederlande legt Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen auf: Was ist mit Wohnmobilen?

Niederlande legt Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen auf
Was ist mit Wohnmobilen?

ArtikeldatumZuletzt aktualisiert am 03.04.2026
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Lkw-Maut Niederlande
Foto: RWD

Das System gilt für alle Lkw über 3,5 Tonnen. Erfasst werden Fahrzeuge der Klassen N2 und N3, also klassische Transporter und schwere Nutzfahrzeuge. Die Regelung betrifft sowohl niederländische als auch ausländische Fahrzeuge. Nach Schätzungen nutzen jedes Jahr mehr als 725.000 ausländische Lkw das niederländische Straßennetz. Die neue niederländische Lkw-Maut gilt ausdrücklich nicht für Wohnmobile.

Maut gilt auf Autobahnen und vielen weiteren Straßen

Die neue Maut wird auf nahezu allen Autobahnen sowie auf ausgewählten Provinz- und Gemeindestraßen erhoben. Damit ist das Netz deutlich umfassender als in vielen anderen Ländern.

Ziel ist es, Ausweichverkehr zu vermeiden und die Kosten gleichmäßig auf das gesamte Straßennetz zu verteilen. Die bisherige Eurovignette entfällt vollständig und wird durch ein streckenabhängiges System ersetzt.

Abrechnung nur noch pro gefahrenem Kilometer

Die Gebühren werden künftig pro Kilometer berechnet. Maßgeblich sind dabei mehrere Faktoren. Dazu zählen das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination, die CO₂-Emissionsklasse sowie teilweise auch die Euro-Abgasnorm. Fahrzeuge mit geringeren Emissionen und niedrigerem Gewicht zahlen entsprechend weniger.

Ein Teil der Einnahmen soll gezielt in Förderprogramme für nachhaltigere Transportlösungen fließen.

Nutzung nur mit aktivem OBU-Gerät möglich

Für die Teilnahme am System ist zwingend eine On-Board-Unit (OBU) erforderlich. Dieses Gerät erfasst die gefahrenen Strecken automatisch und übermittelt die Daten zur Abrechnung. Ein Ticketkauf für einzelne Strecken ist nicht vorgesehen. Stattdessen müssen Transportunternehmen einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, der die Abwicklung übernimmt und die entsprechende Hardware bereitstellt.

Es gibt zwei Systemtypen. Zum einen europäische Anbieter mit grenzüberschreitender Nutzung, sogenannte EETS-Dienste. Zum anderen einen nationalen Anbieter für die Niederlande, der unter anderem auch Ersatzgeräte bereitstellt.

Bestehende Geräte oft nicht kompatibel

Viele Speditionen nutzen bereits On-Board-Units aus anderen Ländern. Diese können teilweise erweitert werden, um auch die Niederlande abzudecken. Nicht kompatibel sind jedoch nationale Systeme wie die Geräte von Toll Collect oder das belgische System Satellic.

Hier ist ein zusätzlicher Vertrag erforderlich. Während der Fahrt muss die OBU dauerhaft aktiv sein. Andernfalls drohen Sanktionen.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Mautpflicht

Jedes mautpflichtige Fahrzeug muss beim Grenzübertritt mit einer funktionierenden OBU ausgestattet sein. Die Niederlande kündigen an, Verstöße von Beginn an konsequent zu ahnden. Dabei gelten klare Sanktionsstufen.

  • Fehlende oder nicht aktivierte OBU kann zu Bußgeldern von rund 500 Euro führen
  • Ohne gültige Registrierung oder Nutzung eines zugelassenen Anbieters sind Strafen von bis zu etwa 800 Euro möglich

Die Kontrolle erfolgt elektronisch. Fahrzeuge ohne korrekt funktionierendes System können direkt identifiziert werden.

Fazit