Österreichische Parkscheibe: Darf ich die in Deutschland benutzen?

Österreichische Parkscheibe
Darf ich die in Deutschland benutzen?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 29.01.2026
Als Favorit speichern
Parkscheibe Österreich / Deutschland
Foto: Holger Wittich

Die Antwort fällt ebenso klar wie eindeutig aus. Die österreichische Parkscheibe ist in Deutschland nicht zulässig.

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) legt Form, Farbe und Teilung der Parkscheibe verbindlich fest. Grundlage ist das Bild 291 der StVO sowie die 1981 festgelegten Gestaltungsmerkmale. Danach muss die Parkscheibe blau sein und über ein weißes drehbares Zifferblatt mit Stunden- und Halbstunden-Markierungen verfügen. Das Format ist ebenfalls vorgeschrieben: 15 Zentimeter hoch, 11 Zentimeter breit. Der Drehpunkt liegt 50 Millimeter von der oberen Zeichenebene entfernt, und es dürfen ausschließlich freigegebene Schriften verwendet werden.

Auf der Vorderseite der Parkscheibe sind keinerlei Zusätze erlaubt – auch Werbung oder Logos sind unzulässig. Nur die Rückseite darf zu Werbezwecken gestaltet werden. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass alle Parkscheiben im Straßenverkehr einheitlich aussehen und leicht überprüfbar sind.

Die Skalierung macht den Unterschied

Die Skalierung der Parkscheibe ist in Halbstunden-Schritten festgelegt. Sie ergibt sich aus dem amtlichen Muster in der Anlage 3 zur StVO (Zeichen 314/315) und ist verbindlich. Wer um 13:10 Uhr parkt, muss die Scheibe also auf 13:30 Uhr stellen. Parkscheiben mit Viertelstunden-Teilung, wie sie in Österreich verwendet werden, entsprechen diesem Muster nicht und sind daher in Deutschland nicht zulässig.

In Österreich gilt dagegen ein anderes System. Die Parkscheibe ist dort Teil der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung und wird auf die nächste Viertelstunde eingestellt. Wer sein Auto also um 13:10 Uhr abstellt, stellt die Scheibe also auf 13:15 Uhr. Dieses Viertelstunden-Prinzip unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Halbstunden-Teilung. Eine österreichische Parkscheibe erfüllt die deutschen Anforderungen damit nicht und wird bei einer Kontrolle so bewertet, als wäre keine Parkscheibe ausgelegt.

Elektronische Parkscheiben nur mit Zulassung

Übrigens: In Deutschland sind im Gegensatz zu Österreich elektronische Parkscheiben erlaubt, wenn sie eine Bauartgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts besitzen. Sie müssen automatisch auf die nächste halbe Stunde stellen und dürfen sich im Stillstand nicht verändern. Modelle ohne Genehmigung oder mit anderer Zeitlogik sind auch hier unzulässig.

Wer in Deutschland mit einer nicht normgerechten Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarnungsgeld richtet sich nach der Dauer der Parkzeitüberschreitung:

  • bis 30 Minuten: 20 Euro
  • bis 1 Stunde: 25 Euro
  • bis 2 Stunden: 30 Euro
  • bis 3 Stunden: 35 Euro
  • über 3 Stunden: 40 Euro

Fazit