Nach Angaben der Behörde wurden rund 350.000 Euro an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. In etwa einem Viertel der Fälle kamen zusätzlich Geldstrafen von insgesamt rund 40.000 Euro hinzu. Umgerechnet bedeutet das: Alle zwei bis drei Tage wurde ein Fahrzeug gestoppt, bei dem die Abgaben nicht entrichtet waren.
Große Spanne bei Wert und Fahrzeugtyp
Die Liste der betroffenen Fahrzeuge ist breit. Darunter waren Motorräder, Oldtimer, SUV und Sportwagen. Die angegebenen Kaufpreise lagen zwischen umgerechnet 1.500 Euro, etwa für einen Traktor aus dem Jahr 1966, und 60.000 Euro, beispielsweise für einen BMW X5.
Ein besonders teurer Fall ereignete sich im Juli 2025 auf der Autobahn 8. Dort kontrollierten Beamte einen Lamborghini Gallardo mit einem geschätzten Wert von rund 120.000 Euro. Für das Fahrzeug wären rund 25.500 Euro an Einfuhrabgaben fällig gewesen. Zusätzlich wurde eine Sicherheitsleistung von 9.600 Euro verlangt. Da das Geld nicht gezahlt wurde, blieb der Wagen zunächst beim Zoll. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Auch auf der Autobahn 96 bei Lindau kam es zu einem vergleichbaren Fall. Dort stoppten Zöllner ein Gespann mit einem Porsche Panamera. An dem Fahrzeug waren noch Schweizer Kennzeichen montiert. Die fälligen Abgaben lagen bei knapp 9.000 Euro. Da der Betrag nicht sofort bezahlt wurde, wurde das Fahrzeug einbehalten.

Auch dieser betagte Traktor war illegal nach Deutschland eingeführt worden.
Viele der aufgegriffenen Autos kamen aus der Schweiz. Ein Teil wurde auf Anhängern transportiert, andere wurden selbst über die Grenze gefahren. Als Zielregion nannten die Behörden häufig osteuropäische Länder.
Schwerpunkt A96 hinter dem Pfändertunnel
Ein Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Autobahn 96 hinter dem Pfändertunnel in Richtung München. Dort wird regelmäßig kontrolliert. Immer wieder geht es um Fahrzeuge, die ohne Anmeldung eingeführt wurden.
Wer ein Auto aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland bringt, muss nach Angaben des Zolls zehn Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Diese Beträge werden grundsätzlich direkt bei der Einreise fällig. Erfolgt die Anmeldung nicht spätestens beim Grenzübertritt, steht der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum. In solchen Fällen kann das Fahrzeug bis zur Klärung einbehalten werden.





