Wer hat Vorfahrt am Berg? Diese Regeln der Ski-Länder sollten Autofahrer kennen

Wer hat Vorfahrt am Berg?
Diese Regeln der Ski-Länder sollten Autofahrer kennen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.02.2026
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Winter Schnee Berg Stau
Foto: Irina Zharkova via Getty Images

Während einige Länder klare Vorrangregelungen kennen, gilt andernorts vor allem das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Verstöße können mit teils spürbaren Bußgeldern geahndet werden.

Schweiz

In der Schweiz ist die Situation klar geregelt. Grundsätzlich hat das bergauf fahrende Fahrzeug Vorrang vor dem bergab fahrenden. Befindet sich jedoch das bergauf fahrende Fahrzeug näher an einer Ausweichstelle, muss es diese nutzen.

Zusätzliche Sonderrechte gelten für schwere Fahrzeuge. Lastwagen, Reisebusse oder Fahrzeuge mit Anhänger haben Vorrang, unabhängig von der Fahrtrichtung. Auf Bergpoststraßen mit entsprechendem Posthorn-Signal genießen zudem Post- und Linienbusse Vortritt.

Wer die Vorfahrtsregel missachtet, muss mit einer Ordnungsbuße rechnen. Bei einfachen Verstößen liegen diese häufig bei mehreren hundert Schweizer Franken. Bei Gefährdung oder Unfall können die Beträge deutlich höher ausfallen.

Italien

In Italien gilt ebenfalls der Vorrang für bergauf fahrende Fahrzeuge auf engen Bergstraßen. Auch hier greift die Ausnahme, wenn sich das bergauf fahrende Fahrzeug näher an einer Ausweichstelle befindet.

Die Missachtung der Vorfahrt wird als regulärer Vorfahrtsverstoß behandelt. Die Geldbußen beginnen in der Regel bei etwa 170 Euro und können je nach Schwere deutlich darüber liegen. Hinzu kommen mögliche Punkte im nationalen Register.

Frankreich

Auch in Frankreich genießt das bergauf fahrende Fahrzeug grundsätzlich Vorrang, sofern keine Beschilderung etwas anderes anordnet.

Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregel wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Regelsatz liegt bei rund 135 Euro. Bei Gefährdung oder Unfall kann die Strafe höher ausfallen, zusätzlich drohen Punkte im französischen Punktesystem.

Österreich

Auch in Österreich existiert keine gesetzliche Sonderregel, wonach bergauf fahrende Fahrzeuge automatisch Vorrang haben. Es gilt ebenfalls das allgemeine Rücksichtnahmeprinzip. Das Fahrzeug soll ausweichen, dem dies einfacher möglich ist.

Wer den Verkehr behindert oder sich uneinsichtig verhält, kann wegen Verstoßes gegen allgemeine Verkehrsvorschriften belangt werden. Die Strafen bewegen sich je nach Sachverhalt meist zwischen rund 50 Euro und 150 Euro. Bei Gefährdung oder Unfall kann es deutlich teurer werden.

Deutschland

In Deutschland gibt es keine ausdrückliche Sonderregel für Bergstraßen. Die Straßenverkehrsordnung sieht keinen generellen Vorrang für bergauf fahrende Fahrzeuge vor. Treffen sich zwei Fahrzeuge auf einer engen Strecke, greift das allgemeine Rücksichtnahmegebot.

In der Praxis bedeutet das, dass das Fahrzeug ausweichen oder zurücksetzen soll, dem das Manöver leichter möglich ist. Maßgeblich sind unter anderem Fahrzeuggröße, Anhängerbetrieb oder die Nähe zu einer Ausweichstelle. Eine starre Rangfolge existiert nicht.

Ein Bußgeld allein wegen "Nicht-Vorfahrt am Berg" ist nicht möglich, da es keinen eigenen Tatbestand dafür gibt. Sanktionen kommen nur dann in Betracht, wenn andere Vorschriften verletzt werden, etwa durch eine konkrete Behinderung oder Gefährdung. In solchen Fällen bewegen sich die Bußgelder je nach Sachlage im Bereich eines zweistelligen Euro-Betrags. Bei einem Unfall steigen die Bußgelder entsprechend.

Fazit