Die EU hat die Vorschriften zur privaten Mitnahme von Haustieren im Reiseverkehr überarbeitet. In diesem Video erfahrt ihr, was sich konkret ändert und was gleich bleibt.
Die auffälligste Neuerung: Pro Fahrzeug sind künftig maximal fünf Tiere erlaubt. Damit will die EU private Fahrten klar vom gewerblichen Transport abgrenzen. Betroffen sind Hunde, Katzen und Frettchen bei nichtgewerblichen Fahrten wie Urlaub oder Umzug. Wer mehr als fünf Tiere transportiert, unterliegt strengeren rechtlichen Anforderungen.
Die bekannten Grundregeln bleiben bestehen: Haustiere müssen per Mikrochip identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen. Der Heimtierausweis bleibt innerhalb der EU Pflicht. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten ist weiterhin ein Gesundheitszeugnis erforderlich, teils ergänzt durch einen Antikörpertest.
Neu geregelt werden Fahrten über EU-Außengrenzen. Die Einreise aus Drittstaaten sowie die Rückführung in die EU bei verweigerter Einreise werden nun klarer definiert. Auch bei Heimtierausweisen und Gesundheitsbescheinigungen gibt es Änderungen: Künftig sind zusätzliche Angaben nötig, etwa eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes. Das soll Kontrollen vereinfachen.
Die Einführung erfolgt stufenweise: Seit April 2026 gelten die meisten Änderungen, ab Oktober 2026 neue Bescheinigungen und ab Januar 2028 neue Ausweisvorgaben.
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