Ärger für bin Sulayem: Wolff stellt Strafanzeige

Neuer Ärger für Mohammed bin Sulayem
Susie Wolff stellt Anzeige gegen die FIA

ArtikeldatumVeröffentlicht am 21.03.2024
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Einen Monat lang musste FIA-Präsident Mohammed bin Sulayem zittern. Nach mehreren Hinweisen an die Compliance-Abteilung des Weltverbands leitete das FIA-Ethik-Komitee gleich zwei Verfahren gegen das eigene Oberhaupt ein.

In beiden Fällen stand der 62-Jährige unter Verdacht, sich nicht an die internen Regeln gehalten zu haben. Das erste Verfahren musste nach Vorwürfen eingeleitet werden, dass sich bin Sulayem beim Grand Prix von Saudi-Arabien 2023 in eine laufende Untersuchung der Renn-Stewards eingemischt haben soll.

Mohammed Bin Sulayem - Fernando Alonso - Formel 1
Motorsport Images

Ermittlungen zu Saudi-Arabien und Las Vegas

Damals ging es um ein Vergehen von Aston Martin bei einem Boxenstopp von Fernando Alonso. Durch eine nach dem Rennen ausgesprochene Zeitstrafe hatte der Spanier seinen Podiumsplatz zunächst verloren. Doch das Team legte erfolgreich Einspruch ein, so dass Alonso den Pokal am Ende doch wieder zurückbekam.

Im zweiten Fall ging es um den Grand Prix von Las Vegas im Vorjahr. Hier lautete der Vorwurf, dass bin Sulayem versucht haben soll, die Abnahme des neuen Stadtkurses zu blockieren. Es hieß, der Präsident habe von seinen Mitarbeitern gefordert, Bedenken zu äußern, damit die Strecke nicht zertifiziert wird.

Nun ist die Untersuchung endlich abgeschlossen. Wie die FIA am Donnerstag (21.3.) in einem offiziellen Statement mitteilte, muss bin Sulayem keine Konsequenzen mehr fürchten. In beiden Fällen gab es einen Freispruch.

Charles Leclerc - Ferrari - GP Las Vegas 2023 - Las Vegas - Formel 1
Wilhelm

Freispruch für den FIA-Präsidenten

In dem Statement heißt es: "Dem Compliance-Beauftragten wurden Bedenken zu einer möglichen Einmischung mitgeteilt. Diese wurden an das FIA Ethik-Komitee weitergeleitet. Darauf folgte eine umfangreiche und unabhängige Untersuchung über 30 Tage, bei der insgesamt elf Zeugen befragt wurden."

Die FIA hatte in der Angelegenheit auch externe Berater zur Unterstützung der Ermittlungen angestellt. Am Ende kam es zu einem einstimmigen Urteil: "Die Anschuldigungen gegen den FIA-Präsidenten waren unbegründet. Das Ethik-Komitee stellt einstimmig fest, dass es keine Beweise gibt, die den Vorwurf einer Einmischung jeglicher Art durch FIA-Präsident Mohammed Bin Sulayem unterstützen."

In dem Statement geht die FIA konkret darauf ein, dass ihrem Oberhaupt sowohl im Fall der Steward-Untersuchung beim Saudi-Arabien-GP als auch beim Zertifizierungs-Prozess beim Las Vegas Grand Prix kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Der Präsident selbst habe bei der Untersuchung transparent und komplett kooperiert, heißt es.

Toto Wolff & Mohammed Ben Sulayem - Formel 1 - FIA
Motorsport Images

Susie Wolff zieht vor Gericht

Dass die Kritik am Präsidenten mit Abschluss der beiden Untersuchungen nun erst einmal verstummt, ist aber nicht zu erwarten. Bin Sulayem hatte sich im Laufe seiner Amtszeit schon einige strittige Aktionen geleistet. Zuletzt schrieb die FIA im Dezember negative Schlagzeilen, als man ohne konkrete Beweise eine Untersuchung gegen Toto Wolff angekündigt hatte, die zwei Tage später ergebnislos fallengelassen wurde.

Bei der Untersuchung geriet auch Wolffs Ehefrau Susie Wolff ins Visier. Hinter vorgehaltener Hand wurde der Verdacht geäußert, dass interne Informationen weitergegeben wurden, was sich aber später als unwahr herausstellte. Weil schon die Ankündigung der Untersuchung rufschädigend war, hat Susie Wolff nun in Frankreich eine Anzeige eingereicht. Sie will, dass die Verantwortlichen bei der FIA vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.

Anfang letzten Jahres gab es zudem massive Kritik von den F1-Rechteinhabern in Richtung FIA, weil bin Sulayem gegenüber der Presse über ein angebliches Kaufinteresse an der Formel 1 aus Saudi-Arabien spekulierte. Auch die Tatsache, dass in den letzten Monaten zahlreiche hochrangige FIA-Funktionäre den Weltverband verlassen haben, wirft kein gutes Licht auf den Präsidenten.