Ab 1. Juli 2026: Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben

Ab 1. Juli 2026 vorgeschrieben
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge

ArtikeldatumVeröffentlicht am 25.09.2025
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VW Crafter mit Tachograph
Foto: VW / Aumovio

Betroffen sind alle Fahrzeuge in gewerblicher Nutzung, die grenzüberschreitend eingesetzt werden oder Kabotagefahrten durchführen. Damit endet eine Übergangsphase des Mobilitätspakets I, das bereits seit 2020 stufenweise umgesetzt wird.

Die rechtliche Grundlage bilden die Verordnungen (EU) Nr. 165/2014 und (EG) Nr. 561/2006, die durch die Verordnung (EU) 2020/1054 angepasst wurden. Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards für Sicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz des Fahrpersonals zu schaffen. Bisher galt die Pflicht nur für Lkw ab 3,5 Tonnen.

Wen die Pflicht trifft

Die neuen Vorgaben gelten für Transporter, Lieferwagen und ähnliche Fahrzeuge, sobald deren Einsatz über nationale Grenzen hinausgeht. Dazu zählen auch Kabotagefahrten, also innerstaatliche Transporte durch Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land. Nicht betroffen sind rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung, nicht-kommerzielle Fahrten oder Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.

Unabhängig von der Gewichtsklasse gilt die Pflicht zudem für Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als neun Personen inklusive Fahrerin oder Fahrer ausgelegt sind.

Neue Pflichten für Unternehmen

Flottenbetreiber müssen ihre Fahrzeuge mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation, wie etwa dem VDO DTCO 4.1a, ausrüsten. Der Einbau ist nur in zertifizierten Werkstätten zulässig, die auch die erforderliche Kalibrierung und Aktivierung vornehmen. Parallel dazu müssen Prozesse im Betrieb angepasst werden:

  • regelmäßiger Download und Archivierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten,
  • Aufbewahrungspflicht dieser Daten für mindestens zwölf Monate,
  • Schulungen für das Fahrpersonal,
  • Anpassung der Tourenplanung an die Sozialvorschriften.

Das Fahrpersonal selbst ist verpflichtet, eine Fahrerkarte zu beantragen und mitzuführen, Lenk- und Ruhezeiten konsequent aufzuzeichnen und bei Bedarf manuelle Nachträge vorzunehmen.

Was sind Kabotagefahrten?Kabotagefahrten sind Transporte innerhalb eines Landes, die von einem ausländischen Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung dort durchgeführt werden. Ein typisches Beispiel ist ein Spediteur, der nach einer internationalen Lieferung zusätzliche Transporte im Inland übernimmt, bevor er in sein Herkunftsland zurückkehrt. Innerhalb der EU sind diese Einsätze streng begrenzt: Erlaubt sind höchstens drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Anlieferung. Mit diesen Regeln soll ein fairer Wettbewerb sichergestellt und Lohndumping durch ausländische Anbieter verhindert werden.

Technische Anforderungen

Die intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation erfassen nicht nur Lenk- und Ruhezeiten. Sie registrieren Grenzübertritte mithilfe des Galileo-Satellitensystems, dokumentieren Be- und Entladevorgänge sowie Manipulationsversuche und können von Kontrollbehörden per Funkabfrage überprüft werden. Zudem ermöglichen sie die Anbindung an digitale Flottenmanagementsysteme.

Für Unternehmen bedeutet dies eine engere Verzahnung von Hardware, Software und Verwaltung. Anbieter wie Aumovio oder VDO verweisen auf ergänzende Lösungen, mit denen sich Tachographendaten automatisiert auswerten und in digitale Systeme integrieren lassen.

Folgen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann erhebliche Konsequenzen haben. In Deutschland drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro pro Kontrolle, in Italien bis zu 3.328 Euro. Zusätzlich können Fahrzeuge an der Grenze stillgelegt oder Transportgenehmigungen entzogen werden.

Fazit