Abknickende Vorfahrt: Wer darf zuerst fahren? Rot oder gelb?

Abknickende Vorfahrt
Wer darf hier zuerst fahren?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.12.2025
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Abknickende Vorfahrt
Foto: Stefanie Keller/Stadtratte/KajaNi via Getty Images

Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, haben grundsätzlich Vorrang – unabhängig davon, ob sie dem abknickenden Verlauf folgen oder geradeaus fahren und damit die Vorfahrtsstraße verlassen. Der Vorrang gilt gegenüber allen Fahrzeugen, die aus den Nebenstraßen kommen. Fahrzeuge auf den Nebenstraßen müssen in jedem Fall warten, bis der Verkehr auf der Vorfahrtsstraße durch ist. Erst danach dürfen sie in die Kreuzung einfahren.

Wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus den Nebenstraßen kommen

Treffen zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus den untergeordneten Straßen auf die Kreuzung, gilt unter ihnen – nachdem die Vorfahrtsstraße frei ist – wieder die allgemeine Regel "rechts vor links". Das bedeutet: Das Fahrzeug, das von rechts kommt, fährt zuerst, das andere muss warten. Diese Regel gilt nur unter den Fahrzeugen ohne Vorfahrt.

Komplizierter wird es, wenn sich zwei Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße befinden, aber unterschiedliche Fahrtrichtungen haben. Zum Beispiel:

  • Fahrzeug A folgt dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtsstraße nach links.
  • Fahrzeug B befindet sich auf dem entgegenkommenden Abschnitt der Vorfahrtsstraße und will geradeaus weiterfahren – also die Vorfahrtsstraße verlassen.

In dieser Konstellation greift nicht "rechts vor links", sondern die allgemeine Regel für Linksabbieger (§ 9 StVO): Fahrzeug B muss dem entgegenkommenden Fahrzeug A Vorrang gewähren, da B die Vorfahrtstraße verlassen möchte und dabei die Spur von A kreuzt.

Auch wenn beide Fahrzeuge formal auf der Vorfahrtsstraße sind, gelten in solchen Fällen die bekannten Grundsätze des Abbiegens – mit Vorrang des Gegenverkehrs.

So erkennt man eine abknickende Vorfahrt

Von einer abknickenden Vorfahrt spricht man, wenn die Vorfahrtsstraße an einer Kreuzung nicht geradeaus weiterläuft, sondern nach rechts oder links abzweigt. Erkennbar ist das an Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" zusammen mit dem Zusatzzeichen 1002. Auf dem Zusatzschild zeigt die dicke Linie den Verlauf der Vorfahrtsstraße, die dünnen Linien markieren die untergeordneten Nebenstraßen.

Abknickende Vorfahrt Schild
Stefanie Keller via Getty Images

Übrigens: Das korrekte Zusatzzeichen zur abknickenden Vorfahrt muss durch die dicken und dünnen Linien alle relevanten Abzweigungen an dieser Kreuzung abbilden, um die Vorfahrtssituation eindeutig zu machen.

Wann muss geblinkt werden?

Wer dem Verlauf der Vorfahrtsstraße in die Kurve folgt, muss blinken, weil er tatsächlich abbiegt und damit die Richtung ändert. Wer dagegen die Vorfahrtsstraße "verlässt", indem er geradeaus über die Kreuzung fährt, setzt grundsätzlich keinen Blinker, weil er seine Fahrtrichtung nicht ändert. Ein Blinker ist erst dann nötig, wenn er wirklich nach rechts oder links abbiegt.

Probleme gibt es in der Praxis oft, weil Fahrer entweder gar nicht blinken, obwohl sie dem Knick folgen, oder weil sie beim Geradeausfahren unnötig blinken und damit andere irritieren.

Fazit