Alkolock-Schnittstelle in Neuwagen: Nicht jeder wird "pusten" müssen

Alkolock-Schnittstelle in Neuwagen
Nicht jeder wird „pusten“ müssen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.12.2025
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Verkehrsrechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Kanzlei Mielchen & Hettwer erklärt, was die neue Technik bedeutet, wer davon betroffen sein kann und wann der Einsatz tatsächlich verpflichtend wird.

Nach ihren Worten handelt es sich bei einem Alkolock-System um eine Zündsperre, die mit einem Alkoholmessgerät verbunden ist. "Hat der Fahrer Alkohol getrunken, blockiert das System den Motorstart", so Dr. Mielchen. Dazu muss der Fahrer in ein Mundstück pusten. Wird ein bestimmter Promillewert überschritten, bleibt das Auto stehen – eine direkte Reaktion der Elektronik auf den Atemalkoholwert.

Schnittstelle ist Pflicht – Gerät aber noch nicht

Seit der aktuellen EU-Typgenehmigungsvorgaben müssen alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen eine technische Schnittstelle für ein solches Alkolock-Gerät besitzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass in allen Fahrzeugen sofort ein Gerät installiert oder aktiviert wird. "Die Schnittstelle ist lediglich eine Vorbereitung", erklärt Dr. Mielchen. "Sie schafft die technische Grundlage, damit Behörden oder Gerichte bei bestimmten Fahrern den Einbau eines Alkolock-Geräts anordnen können."

Die Fachanwältin rechnet damit, dass diese Auflagen künftig verstärkt im Rahmen von Sanktionen oder Urteilen eingesetzt werden. "Wenn jemand mehrfach alkoholauffällig wird, kann die Behörde anordnen, dass ein Alkolock-Gerät angeschlossen werden muss", sagt Dr. Mielchen. Das könne auch im Zusammenhang mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschehen.

Kein Pflichtgerät für alle

Entgegen häufiger Vermutungen bedeutet die neue Regelung keine generelle Verpflichtung für alle Autofahrer. "Es ist nicht zu erwarten, dass künftig jeder pusten muss, bevor er losfährt", stellt Dr. Mielchen klar. Vielmehr soll die Alkolock-Technik dort eingesetzt werden, wo Fahrer bereits durch Alkohol am Steuer auffällig geworden sind. Ziel sei es, Wiederholungstaten zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen – ohne unbeteiligte Autofahrer zu belasten.

Auch denkbar ist laut der Anwältin, dass Gerichte bei bestimmten Urteilen über Alkoholdelikte künftig den Einsatz eines Alkolocks anordnen, um etwa Sperrfristen zu verkürzen oder Auflagen an eine Fahrerlaubnis zu knüpfen. Ob und wann dies in der Praxis einheitlich umgesetzt wird, hängt von der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten ab.

Fazit