Auf Deutschlands Straßen ist "möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit". So steht es in Paragraf 2 Absatz 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch wir alle kennen das aus unserer eigenen Fahrpraxis: Längst nicht jede Person, die ein Fahrzeug führt, hält sich daran. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Rechtsfahrgebot. Und nicht alle sind jedem Autofahrer und jeder Autofahrerin bekannt. Eine von ihnen ist die "20-Sekunden-Regel".
20-Sekunden-Regel konkretisiert "hin und wieder"
Sie greift dann, wenn rechts hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. In diesem Fall dürfen Autofahrende bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen nämlich durchgängig befahren und müssen nicht ständig in Lücken auf der rechten Seite springen. Auf diese Besonderheit, die im Paragraf 7 Absatz 3c der StVO verankert ist, weist unter anderem der ADAC hin.
Doch was genau bedeutet "hin und wieder"? Hier hat sich die 20-Sekunden- als Faustregel eingebürgert. Sie sagt allerdings nicht aus, dass man auf dem mittleren Fahrstreifen bleiben darf, wenn absehbar ist, dass man innerhalb der nächsten 20 Sekunden ein auf der rechten Spur fahrendes Fahrzeug überholt. Sondern wenn auf dem rechten Fahrstreifen "die Möglichkeit besteht, dort 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren". So steht es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 1989 (Az.: 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II).
Was jedoch viele nicht wissen: Die 20-Sekunden-Regel bezieht sich eigentlich nur auf zweispurige Fahrbahnen. Bei dreispurigen Straßen sei "die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit … erheblich größer zu bemessen." Wie lange genau, ist nicht festgelegt und bleibt somit unklar. Und da es längst Autobahnabschnitte mit mehr als drei Fahrstreifen gibt, weist der ADAC auf eine Konkretisierung hin: Bei Fahrbahnen mit mehr als drei markierten Fahrstreifen gelte die Faustregel für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
"Gefährliche Spurwechsel" vermeiden
"Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden", sagen die Verkehrsrechtsexperten des ADAC. Das bedeutet aber auch, dass umgekehrt gilt: Wenn Sie die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren würden, dann müssen Sie wieder dorthin wechseln. Tun Sie das nicht, drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das ist die reguläre Strafe, wenn Fahrerinnen und Fahrer die mittlere Spur zu Unrecht befahren und dadurch andere Autofahrende behindern.
Hinweis: In der Fotoshow informieren wir Sie über die Symbole auf Autobahnschildern und deren Bedeutung.





