Laut § 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn stets Vorfahrt. Dies bedeutet, dass auffahrende Fahrzeuge darauf angewiesen sind, dass sich eine Lücke im fließenden Verkehr ergibt. Das Reißverschlussverfahren findet hier keine Anwendung – anders als bei Fahrbahnverengungen innerhalb des Straßennetzes. Zusätzlich verbietet § 18 Absatz 8 das Halten auf Autobahnen, einschließlich des Beschleunigungsstreifens. Diese Regelung führt jedoch zu einem Dilemma: Wenn keine Lücke zum Einfädeln vorhanden ist, bleibt theoretisch nur das Anhalten am Ende des Streifens – ein Manöver, das sowohl riskant als auch unpraktisch ist.
Die Versicherungsgruppe HUK weist darauf hin, dass ein Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens nicht nur gefährlich sei, sondern auch den Verkehrsfluss erheblich stören könne. Zudem erfordert ein erneutes Beschleunigen aus dem Stand eine große Lücke im Verkehr – eine Situation, die in der Praxis selten vorkommt.
Empfehlungen von Polizei und ADAC
In der Praxis empfehlen viele Polizeidienststellen sowie der ADAC ein pragmatisches Vorgehen: Sollte es nicht möglich sein, sich rechtzeitig in den fließenden Verkehr einzuordnen, sei es gerechtfertigt, vorsichtig auf dem Standstreifen weiterzufahren. Polizeihauptkommissar Manfred Schmidt von der Autobahnpolizei Ingolstadt betont: "Wenn es nicht gelingt, einen ordnungsgemäßen Spurwechsel durchzuführen, sollte der Fahrzeugführer so lange auf dem Standstreifen weiterfahren, bis er gefahrlos auf die Hauptfahrbahn wechseln kann."
Auch der ADAC unterstützt diese Empfehlung als Notlösung: "In diesem besonderen Ausnahmefall ist es gerechtfertigt, trotz anders lautender Gesetzeslage auf dem Standstreifen weiterzufahren." Wichtig sei jedoch dabei zu beachten, dass kein anderes Fahrzeug überholt wird und das Manöver so schnell wie möglich abgeschlossen wird.
Die Perspektive des Fahrlehrerverbandes
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg sieht diese pragmatische Lösung kritisch. Laut Vorsitzendem Jochen Klima widerspricht das Befahren des Standstreifens eindeutig der StVO und würde in einer Führerscheinprüfung zum Nichtbestehen führen. Der Verband betont zudem die Gefahren dieses Vorgehens: Wer sich stark auf den rückwärtigen Verkehr konzentriert, riskiert leicht übersehene Hindernisse wie Pannenfahrzeuge.
Stattdessen empfiehlt der Verband eine präventive Strategie beim Einfädeln:
- Frühzeitige Beobachtung: Bereits beim Beschleunigen sollte die Verkehrslage eingeschätzt werden.
- Anpassung des Tempos: Wer erkennt, dass keine Lücke vorhanden ist, sollte rechtzeitig abbremsen.
- Anhalten vorzeitig planen: Falls notwendig, empfiehlt es sich bereits nach zwei Dritteln des Streifens anzuhalten.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Fahrerinnen und Fahrer überhaupt erst in Situationen geraten, in denen sie improvisieren müssen.
Praktische Tipps für Fahrschülerinnen und Fahrschüler
Für angehende Autofahrerinnen und Autofahrer ist es besonders wichtig zu wissen, wie sie solche Situationen vermeiden können. Der ADAC rät dazu:
- Die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens auszunutzen.
- Den Schulterblick konsequent einzusetzen.
- Den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu wahren.
- Bei dichtem Verkehr vorausschauend zu fahren und mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen.
Fahrschulen legen großen Wert darauf, diese Techniken während der Ausbildung intensiv zu üben – denn sie sind entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr.





