Bagger-Blockade gegen A8-Stau-Umfahrer: Selbstjustiz wird Folgen haben

Bagger-Blockade gegen A8-Stau-Umfahrer
Selbstjustiz wird Folgen haben

ArtikeldatumVeröffentlicht am 23.02.2026
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Minibagger auf Dorfstraße
Foto: KI generiertes Bild; Wittich

Im Ortsteil Jechling haben Bewohner Samstag (21.2.2026) eigenmächtig Straßen für den Ausweichverkehr gesperrt. Hintergrund war ein Stau auf der A8, nachdem zahlreiche Autofahrer trotz Durchfahrtsverbots von der Autobahn abgefahren waren.

Ein Mann stellte nach Angaben der Polizeiinspektion Bad Reichenhall einen Minibagger quer auf die Brückenstraße und blockierte so die Durchfahrt. Eine weitere Anwohnerin soll mit ihrem Pkw die Pidinger Straße versperrt haben. Durch die Blockaden bildeten sich zusätzliche Rückstaus im Ort. Die Polizei beendete die Aktionen und leitete gegen beide Beteiligten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr ein.

Pannen-Lkw löst Stau auf der A8 aus

Auslöser der Situation war am Samstagnachmittag ein Pannen-Lkw auf der A8 in Richtung Salzburg nahe des Grenzübergangs Walserberg. Durch das liegengebliebene Fahrzeug war eine Fahrspur blockiert, der Verkehr staute sich über mehrere Kilometer.

In der Folge versuchten viele Autofahrer, die Autobahn an den Anschlussstellen Anger und Neukirchen zu verlassen, um den Stau zu umfahren. Nach Angaben der Polizei kontrollierten Einsatzkräfte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein sowie Beamte aus Bad Reichenhall die Abfahrten. Dabei konnten die Beamten nach eigenen Angaben eine mittlere dreistellige Anzahl an Fahrzeugen die unerlaubte Abfahrt verhindert.

Illegale Abfahrten trotz Verbot

Die Missachtung der Durchfahrtsverbote ist nach Angaben der Polizei kein Einzelfall. Bereits an anderen Wochenenden wurden innerhalb weniger Stunden mehrere hundert Fahrzeuge kontrolliert, ein erheblicher Teil davon musste auf die Autobahn zurückkehren.

Als Gründe nennt die Polizei unter anderem Sprachbarrieren, das Übersehen von Hinweisschildern oder Navigationsgeräte, die trotz Verbots eine Abfahrt empfehlen. In anderen Fällen sei den Fahrern die Regelung bekannt, sie nähmen den Verstoß jedoch in Kauf. Wer gegen das Durchfahrtsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen.

Was droht den Blockierern?

Der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr ist in § 240 Strafgesetzbuch geregelt. Wird anderen Verkehrsteilnehmern durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel die Weiterfahrt unmöglich gemacht, kann dies als Nötigung gewertet werden.

Im Falle einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ein Gericht die Tat als verkehrsrechtlich besonders gravierend einstuft. Ob es zu einer Anklage kommt, hängt vom Ergebnis der laufenden Ermittlungen ab.

Anm. d. Red.: Das Aufmacher-Bild zeigt keine reale Situation, die im Artikel beschrieben ist. Es handelt sich um ein Symbol-Bild.

Fazit