Dominik Oberstaller, Präsident des Südtiroler Gemeindeverbandes, bestätigte gegenüber Rai Südtirol, dass aktuell ausschließlich mobile Geräte genutzt werden. Viele kleinere Gemeinden besitzen jedoch keine eigene Ausrüstung, sodass in weiten Teilen des Landes keine automatisierten Kontrollen stattfinden.
Verschobene Meldefrist – neuer Zeitplan nach Verzögerungen
Die Grundlage der aktuellen Situation ist das "Decreto Infrastrutture" (Gesetz Nr. 105/2025). Das Gesetz verpflichtet Kommunen, sämtliche Autovelox in einem zentralen Register zu erfassen. Dieses Verzeichnis sollte ursprünglich bereits bis 18. Oktober 2025 vollständig befüllt sein.
Nach Angaben von Rai Südtirol wurde der Zeitplan jedoch angepasst. Die digitale Plattform wurde erst im Sommer technisch freigeschaltet, weshalb die Frist stillschweigend bis Ende November 2025 verlängert wurde. Ohne Eintrag im Register dürfen Anlagen nicht betrieben werden.
Neue Vorgaben für Standorte und Betrieb
Zusätzlich zur Registrierung gelten weitere Bestimmungen:
- Jeder Standort muss vom zuständigen Präfekten genehmigt werden.
- Der Einsatz eines Geräts muss statistisch begründet sein.
- Innerorts dürfen Autovelox nur in Tempo-50-Zonen installiert werden.
- Zwischen zwei Geräten müssen außerorts mindestens drei Kilometer liegen.
- Messstellen müssen verpflichtend angekündigt werden – außerorts mindestens 1.000 Meter vorher, innerorts 200 Meter vorher.
Diese Anforderungen betreffen sowohl stationäre als auch mobile Geräte.
Unklare Lage bei Homologation und EU-Prüfung
Nach Angaben von Rai Südtirol besteht weiterhin Unsicherheit, ob alle Gerätetypen technisch homologiert und jährlich geprüft werden müssen. Diese Vorgabe war angekündigt, wurde vom Kassationsgerichtshof bestätigt, aber das entsprechende Dekret befindet sich derzeit zur Prüfung bei der EU-Kommission. Solange das Verfahren läuft, fehlt den Gemeinden eine verbindliche Grundlage für technische Anforderungen.
Auch der "Corriere della Sera" berichtet zusätzlich über deutliche Unsicherheiten zwischen Staat und Kommunen bezüglich Genehmigungen, Meldefristen und technischer Konformität.
Kommunen lassen aus Vorsicht die Geräte ausgeschaltet
Die unvollständige Rechtslage führt dazu, dass viele Kommunen Bußgelder als juristisch angreifbar einstufen. Um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, bleiben die stationären Blitzer abgeschaltet. Einnahmen zur Refinanzierung der Technik bleiben damit ebenfalls aus.
Die Polizei bewertet die Situation ebenfalls kritisch. Christian Carli, Vorsitzender der Vereinigung der Ortspolizei, erklärte gegenüber Rai Südtirol, dass automatische Geschwindigkeitskontrollen nachweislich zu weniger tödlichen Unfällen führen. Die Reduktion liegt demnach zwischen 15 und 26 Prozent. Mit den derzeitigen Einschränkungen sinkt die Wirksamkeit der Verkehrsüberwachung.





