In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die Fahrzeugbreite im Feld 19. Dort angegeben ist die Karosserie ohne Spiegel und ohne andere Anbauteile. Im Alltag auf der Straße nimmt ein Fahrzeug jedoch mehr Platz ein, weil die Außenspiegel links und rechts deutlich überstehen. Je nach Modell kommen so 20 bis 30 Zentimeter hinzu.
Ein Beispiel verdeutlicht die Differenz: Ein Golf V ist im Fahrzeugschein mit 1,80 Meter Breite vermerkt. Mit Spiegeln misst das Auto aber 2,03 Meter. Damit liegt es oberhalb der in Baustellen oft geltenden Grenze von 2,0 Meter und dürfte die linke Spur nicht benutzen.
Welche Regeln in Baustellen gelten
Das Verkehrszeichen 264 mit der Aufschrift "2,0 m" oder "2,1 m" begrenzt die zulässige Fahrzeugbreite für die Spur, an der es steht. Entscheidend ist die tatsächliche Gesamtbreite inklusive Spiegel. Ziel ist es, seitliche Kollisionen zu vermeiden und den Verkehrsfluss stabil zu halten. Laut ADAC überschreiten rund 70 Prozent der Neuwagen die Marke von 2,0 Metern. Das betrifft nicht nur große SUV, sondern auch viele Kompakt- und Mittelklassemodelle.
Die Praxis zeigt: Selbst eine Spur, die auf 2,5 Meter markiert ist, bietet nicht genug Sicherheit, wenn rechts und links jeweils Abstand zur Begrenzung gehalten werden muss. Für breite Fahrzeuge bleibt damit die rechte Spur als sichere Wahl.
Autofahrer können sich auf verschiedene Weise Klarheit verschaffen. In den Herstellerangaben finden sich oft Maße mit und ohne Spiegel. Wer es genau wissen will, misst von Spiegelkante zu Spiegelkante nach. Viele Fahrer unterschätzen die Breite ihres Autos deutlich.
Bußgelder und Versicherungsfolgen
Wer in Deutschland mit einem zu breiten Fahrzeug auf einer beschränkten Spur unterwegs ist, zahlt ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Schwerer wiegen mögliche Konsequenzen bei einem Unfall: Versicherungen können den Kaskoschutz einschränken und eine Mitschuld anrechnen. Ein harmlos wirkender Verstoß kann dadurch teuer werden.
In Österreich gelten strengere Regeln. Dort sind auf der linken Spur meist 2,1 Meter erlaubt, Verstöße können jedoch mit bis zu 726 Euro geahndet werden. In der Schweiz wird die Breite ohne Spiegel gemessen, wodurch mehr Fahrzeuge die linke Spur nutzen dürfen. Wer sich dennoch nicht an die Beschränkung hält, muss mit einer Anzeige und harten Strafen rechnen.
Auch in Italien und Frankreich gelten enge Baustellen als sicherheitskritisch. Dort wird die zulässige Fahrzeugbreite ebenfalls durch Beschilderung begrenzt, wie in Deutschland ist die tatsächliche Gesamtbreite maßgeblich. In Frankreich wird ein Verstoß in der Regel mit 135 Euro sanktioniert, in Italien drohen Strafen ab 80 Euro aufwärts.
In den Niederlanden wird die Spurbreite häufig so markiert, dass links nur Fahrzeuge bis 2,0 oder 2,1 Meter zugelassen sind. Überschreitungen werden mit Bußgeldern von mindestens 100 Euro geahndet. Spanien folgt einem ähnlichen Prinzip: Auch hier ist die tatsächliche Fahrzeugbreite ausschlaggebend, Verstöße gelten als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und können mit Geldbußen zwischen 80 und 200 Euro geahndet werden.





