Laut der Berichterstattung des "Manager Magazins" sollen mehr als 100.000 Besitzer und Leasingnehmer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Škoda eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Die Einigung betrifft Dieselmodelle mit dem Motor EA-189, die zwischen 2008 und 2015 verkauft wurden. Je nach Fahrzeugtyp, Kaufzeitpunkt und Zahl der geltend gemachten Ansprüche liegt die Entschädigung zwischen 300 und 2.500 Euro. Ansprüche müssen bis zum 10. Dezember 2025 über die Internetseite dieselakkoord.nl geltend gemacht werden.
"Mehr als 100.000 geschädigte Kunden haben jetzt einen Anspruch auf eine Entschädigung", sagte der niederländische Anwalt Quirijn Bongaerts, der die Stiftung "Diesel Emissions Justice" vertritt. Er betonte, dass der Rechtsstreit rund sechs Jahre gedauert habe und erst dadurch die Einigung möglich geworden sei.
VW bestätigt die Einigung. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem "Manager Magazin", sie sei "ein weiterer Schritt zur abschließenden Klärung der Dieselthematik in einem wichtigen europäischen Markt".
Milliardenkosten und juristische Altlasten
Seit Bekanntwerden des Skandals im September 2015 hat Volkswagen nach eigenen Angaben weltweit mindestens elf Millionen manipulierte Fahrzeuge verkauft. Die Aufarbeitung kostete den Konzern bisher mehr als 32 Milliarden Euro. Zahlreiche Manager wurden strafrechtlich belangt. Gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn läuft zwar noch ein Verfahren, es wurde jedoch im Sommer 2025 wegen gesundheitlicher Probleme auf unbestimmte Zeit eingestellt. Für Winterkorn gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Für Guido van Woerkom, Chef der Stiftung "Car Claim", ist die Einigung ein wichtiger Erfolg. Er sagte der niederländischen Zeitung "De Telegraaf", er habe sich "von Volkswagens Software betrogen" gefühlt. Zugleich sprach er von einer "angemessenen Lösung" für niederländische Kunden.
Van Woerkom, früher Chef des niederländischen Automobilclubs ANWB, kündigte an, dass die Stiftung weiterhin Verfahren gegen andere Hersteller wie Mercedes, Renault, Stellantis und Citroën führe, denen ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen vorgeworfen werden.
Signalwirkung für Europa
Der Vergleich beendet fünf Verfahren niederländischer Verbraucherorganisationen gegen Volkswagen, den nationalen Importeur und die Händler. Bereits 2021 hatte ein Handelsgericht festgestellt, dass VW grundsätzlich zu Entschädigungen verpflichtet sei. Die jetzige Einigung erspart den Betroffenen, individuelle Klagen einzureichen, und könnte als Vorbild für ähnliche Verfahren in anderen Ländern dienen.





