Dreirad-Roller für Führerscheinklasse B: Die Beinahe-Biker-Alternativen für Autofahrer

Dreirad-Roller für Führerscheinklasse B
Die Beinahe-Biker-Alternativen für Autofahrer

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.11.2025
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Um Autofahrern auch ohne Motorradführerschein Fahrspaß zu bieten, haben die Motorradhersteller den Dreiradroller erfunden. Hat der nämlich den richtigen technischen Zuschnitt für die Fahrzeugklasse L5e, dann darf er mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

Dreirad als Mehrspurfahrzeug

Unter die Fahrzeugklasse L5e fallen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum über 50 ccm, bei E-Antrieb über 15 kW Leistung und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Damit Dreiradroller als L5e-Modelle gelten, müssen die Vorderräder einen Abstand von mindestens 46 Zentimetern haben – nur dann erfüllen sie die Voraussetzungen für ein Mehrspurfahrzeug. Zudem muss eine fußbetätigte Zweikreisbremse an Bord sein.

Aber das Führerscheinrecht wäre nicht das Führerscheinrecht, wenn es da nicht noch weitere Einschränkungen und Vorgaben geben würde. Uneingeschränkt Dreiradroller der Klasse L5e fahren darf, wer seine Klasse B (oder den alten 3er-Schein) vor dem 19.1.2013 erworben hat. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein hat, erkennt das anhand der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A. Wer seine Klasse B nach dem Stichtag 19.1.2013 erworben hat, darf die Dreiradroller nur in Deutschland führen (Schlüsselzahl 194). Zudem dürfen Dreiradroller mit mehr als 15 kW (20,4 PS) Leistung erst ab einem Alter von 21 Jahren bewegt werden.

Kleine Auswahl, hohe Preise

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, hat der Drang zur großen Schräglagenfreiheit noch seinen gesalzenen Preis. Das Angebot an Klasse B-tauglichen Dreiradrollern beschränkt sich aktuell (Stand: 10/2025) auf sechs Fahrzeuge, die wir Ihnen in der Fotoshow vorstellen. Das günstigste Angebot startet bei rund 8.100 Euro, das obere Ende der Palette ist erst bei rund 13.700 Euro erreicht.

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